Ortschronik Wildenreuth

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Begriffs­erklärungen und alte Bezeichnungen



A



Arbeiter­(kranken)­unterstützungs­verein
Arbeiter­kranken­unterstützungs­vereine wurden um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert gegründet. Hintergrund war, daß Arbeiter, die meist als Tagelöhner ihren Lebensunterhalt verdienten, im Krankheitsfall von heute auf morgen ohne Lohn und somit ohne Einkommen waren. Das konnte die betroffene Familie in große Not stürzen.
Aus dieser Notlage heraus schlossen sich, meist in Gemeinden mit hohem Arbeiteranteil, die Arbeiter zu Arbeiter­kranken­unterstützungs­vereinen zusammen. Sie kauften sich mit einer Eintrittsgebühr in den Verein ein, zahlten einen wöchentlichen Beitrag von wenigen Pfennigen und konnten im Notfall auf die Solidarität der Vereinsmitglieder vertrauen.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit unterstützte der Verein seine Mitglieder mit einem Krankentagegeld, das nicht üppig war, aber ausreichte, die schlimmste Not zu lindern. Dazu gab es im Todesfall zumeist eine Unterstützung für die Hinterbliebenen zur Begleichung der Begräbniskosten.
Um Missbrauch zu verhindern, gab es in den Vereinen Krankenkontrolleure, die auch Hausbesuche machten, um zu prüfen, ob das krank gemeldete Mitglied tatsächlich krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte oder sich möglicherweise nur die Unterstützung des Vereins erschleichen wollte.

B


Bader
Bader (von mittelhochdeutsch badaere, Besitzer einer Badestube, der die Badenden bedient, sie zur Ader lässt, schröpft und ihre Haare pflegt), auch Stübner, lateinisch balneator bzw. weiblich balneatrix (Badefrau), genannt, ist eine alte Berufsbezeichnung für den Betreiber oder Angestellten einer Badestube.
Der Beruf ist seit dem Mittelalter bekannt. Einerseits waren Bader die „Ärzte der kleinen Leute“, die sich keinen Rat bei den studierten Ärzten leisten konnten. Andererseits waren sie aber bis ins 18. Jahrhundert wichtige Gehilfen der akademisch gebildeten Ärzteschaft.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618 – 1648) wurden viele Badstuben durch Verordnung der Landesherren oder Städte geschlossen. Dadurch wandelte sich das Berufsbild erneut, da die weiter tätigen Bader nun wie Barbiere und andere Berufe ihre Tätigkeit im Freien oder „fahrend“ ausübten. Durch die im 18. Jahrhundert stärker einsetzende Errichtung von Krankenhäusern auch für Nichtreiche oder gar Bedürftige ging die Bedeutung der Bader im Bereich Heilkunde zurück, die wissenschaftlich ausgebildeten Universitätsärzte übernahmen einen immer größeren Teil dessen, was früher überwiegend Badern vorbehalten war.

 

Bergler Adam
* 1926 – † 1987
Mitglied des Gemeinerates von Wildenreuth. Gemeindeschreiber

 

F


Fastnachtshuhn, Fastnachtshenne
Fastnachtshuhn (lateinisch pullus carnisprivialis), auch Estomihi-Huhn, bezeichnet eine bestimmte Abgabe, die Leibeigene jährlich an ihren Leibherrn als Zeichen der Anerkennung ihrer Leibeigenschaft zu entrichten hatten.
Die Ablieferung des Fastnachtshuhns war die Gegenleistung dafür, dass der Leibherr dem Leibeigenen juristischen Schutz gewährte, d. h., dem Leibeigenen bei einer Ladung vor ein fremdes Gericht einen Rechtsbeistand zu stellen hatte. Die Abgabe bestand aus einer Henne, die zumeist vor dem Beginn der jährlichen Fastenzeit abgeliefert wurde. Wenn diese Abgabe zu einer anderen Jahreszeit fällig war, so wurde sie dementsprechend auch Herbsthuhn, Maihuhn, Pfingsthuhn oder Sommerhuhn usw. genannt. Auch die Bezeichnungen Leibhuhn, Fronhuhn oder Halshuhn waren in manchen Gegenden gebräuchlich.

 

 

G


Gravamen
Gravamen (von lat. gravis = schwer; Plural: Gravamina) ist ein Begriff aus dem Mittelalter und bezeichnet:
• eine Beschwerde oder einen Vorwurf gegen Kirche und Klerus oder den Lehnsherren.
• einen Einwand gegen Aussagen einer kirchlichen Bekenntnisschrift
• eine von den Untertanen zu erbringende Abgabe an den Lehnsherren oder die Kirche
• allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen im Zivilprozessrecht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags.
Im Bereich des weltlichen Rechts bedeutete die Möglichkeit der Einbringung von Gravamina (Remonstranz) eines der wichtigsten Rechte der Landstände. Damit war die Möglichkeit der Einwirkung auf die landesherrliche Bürokratie gegeben. Auch waren Gravamina ein Mittel der Landstände, sich bei den Landtagen als Sachwalter ihrer Untertanen darzustellen.
Gravamina wurden in diesem Zusammenhang häufig in Particular- und Generalgravamina unterschieden. Erstere waren solche einzelner Gemeinden, bzw. bestimmter Gruppen oder Individuen. Generalgravamina betrafen das ganze Land.

 

Gütler
Ein Gütler kann als Kleinbauer verstanden werden, der über ein kleines Gut (ein „Gütl“), also eigenes Land, verfügt.

 

Gulden
Der Gulden bezeichnete ursprünglich eine Goldmünze, später aber auch eine Recheneinheit und eine Silbermünze. Daher unterscheidet man Goldgulden, Rechnungsgulden und Silbergulden.
Von der ersten Goldmünze dieser Art, dem Florentiner (Fiorino d’oro), lateinisch florenus aureus, leiten sich sowohl die Namen Floren oder Florene (deutsch), Florijn (niederländisch), Florin (französisch und englisch) und Forint (ungarisch) ab als auch die international gängigen Abkürzungen fl. oder f. Demgegenüber setzte sich im Süden und Westen des Heiligen Römischen Reiches schon früh der Name Gulden durch (gekürzt aus mittelhochdeutsch guldin pfenninc oder guldin pfennic).

 

H


Halbbauer
Als Halbbauer wurde im Mittelalter und bis in die Neuzeit der Besitzer oder Lehnsnehmer eines Gehöfts bezeichnet, der eine Ackerfläche von etwa einer halben Hube zur Verfügung hatte.
Mit diesem Ertragsmaß, das je nach Region einem Flächenmaß von fünf bis zwölf Hektar entsprach, konnte eine Familie knapp durchkommen und musste etwa die Hälfte ihrer Arbeitskraft dafür einsetzen. Die verbleibende Arbeitszeit verdingten sie sich häufig bei größeren Bauern (Ganzbauer, Huber) oder bei der Grundherrschaft.

 

Häusler
Als Häusler (auch Häuselmann, Eigenkätner, Kathenleute, Büdner bzw. Bödner, Brinksitzer, Instleute, fränkisch und in der Oberpfalz Köbler, oberdeutsch Pointler oder Söldner, amtsdeutsch Kolonisten oder Kleinstellenbesitzer) bezeichnete man früher Kleinstbauern mit eigenem Haus, aber nur wenig Grundbesitz. Das Wort kommt von mittelhochdeutsch hiuseler zu „Haus“.

Die aus dem Feudalismus stammende Bezeichnung Häusler kennzeichnet die Besitzer kleinster Anwesen. Es waren Dorfbewohner, die ein kleines Haus und dazu kein oder nur wenig eigenes Land besaßen (unter 10 Joch – also weniger als ein Viertelbauer) sowie nur über wenig oder gar kein Vieh, insbesondere kein Pferd oder einen Arbeitsochsen verfügten.

Häusler traten in größerer Zahl ab dem 16. Jahrhundert auf. Die dörfliche Gemarkung war zu dieser Zeit bereits weitgehend unter Hufnern und Gärtnern aufgeteilt. Für die Häusler blieben so oft nur Erwerbsmöglichkeiten als Kleinhandwerker, Dienstboten, Tagelöhner, Schulmeister oder Hirten übrig. Trotzdem bedeutete für sie der Hauserwerb einen sozialen Aufstieg innerhalb des Dorfes.

Aufgrund der schwachen sozialen Stellung wurden die Häusler in den meisten Gebieten überproportional mit Abgaben, insbesondere Steuern, des Landesherren belastet.

Häusler waren im 19. Jahrhundert eine Übergangsform zum Tagelöhner bei den jeweiligen Grundherren und waren auf diesen Nebenerwerb angewiesen, da der eigene landwirtschaftliche Besitz nicht zum Lebensunterhalt ausreichte. Dennoch galten sie als freie Arbeiter im Gegensatz zu den Leibeigenen, standen aber im Regelfall am Rande oder außerhalb der von den Hufnern geprägten Dorfgemeinschaft. Entsprechend wurden Brinksitzereien auch am Rande der Marken gegründet, waren mit kaum nennenswertem Landbesitz ausgestattet und ohne Markberechtigung.

Sie standen auf derselben Stufe wie die regional Wördener und Kirchhöfer genannten Siedler.

 

Hintersassen
Hintersassen (in der Regel Plural) (auch: Hintersättler, Hintersässen, Hintersiedler, Kossaten, Kossäten, Kleinhäusler, Beisassen) waren Landleute, welche ohne geschlossene Güter, nur mit einem Haus, Garten oder einzelnen Feldern „angesessen“ waren. Die Bezeichnung wurde vom Mittelalter bis zur Bauernbefreiung verwendet. Im Mittelalter wurde Hintersasse mit der Bedeutung „die hinter einem Herren sitzen“ auch als Sammelbegriff für die vom Grundherrn abhängigen Bauern gebraucht. Neben persönlich freien Hintersassen, die rechts- und vermögensfähig waren und „nur“ wirtschaftlich und sachrechtlich zu Leistungen verpflichtet waren, existierten halb- und unfreie Hintersassen, die Hörigen, in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis.

Hoffuß
Der Hoffuß ist eine altbayerische Einteilung von bäuerlichen Anwesen nach Größe und Ertragsfähigkeit zum Zweck der Steuererhebung.
Die Einteilung nach dem Hoffuß ist seit 1445 nachweisbar, im Jahr 1812 wurde sie abgeschafft.

 

I


Inwohner
Inwohner ist eine Bezeichnung mit regional unterschiedlicher Bedeutung. In vielen Gegenden, z. B. in Süddeutschland, in Sachsen und auch in Österreich, wurden damit im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Bewohner einer Stadt bezeichnet, die kein Haus- oder Grundeigentum und damit nicht das Bürgerrecht besaßen.

 

 

K


Kataster
Unter Kataster wird im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug verstanden. Im engeren Sinne steht das (süddeutsch auch: der) Kataster, genauer das Liegenschaftskataster, für das landesweit flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) und deren Beschreibung. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Geometrie sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Als Liegenschaften werden in Deutschland in den Landesgesetzen die Flurstücke und Gebäude definiert.

Klafter
Das – seltener der, veraltet auch die – Klafter ist ein historisches Längen-, Raum- und Flächenmaß. Es ist noch vielerorts als Raummaß für Brennholz im süddeutschen und deutschsprachigen Alpenraum in ländlichen Gebieten und in der Forstwirtschaft verbreitet. Im Sprachgebrauch wird ein Klafter Holz als die Menge von 3 Ster entsprechend 3 Raummeter (rm) definiert.
Als Längenmaß geht das Klafter auf die Spanne zwischen den ausgestreckten Armen eines erwachsenen Mannes zurück und wurde traditionell mit 6 Fuß definiert, entsprach also etwa 1,80 m. In Bayern betrug ein Klafter 1,751155 m.
Vom Längenmaß leitete sich das alte Raummaß für Scheitholz ab. Ein Klafter Holz entsprach einem Holzstapel mit einer Länge und Höhe von je einem Klafter (6 Fuß); die Tiefe dieses Stapels entsprach der Länge der Holzscheite und damit in der Regel 3 Fuß, also 0,5 Klafter. Das Volumen eines Klafters Scheitholz betrug also nur 0,5 Kubikklafter. Dies wiederum entsprach, je nach Gegend, 3 bis 4 rm beziehungsweise etwa 2 bis 3 Festmetern Holz.

Karriol
Das Karriol (auch Kariol, die Karriole, veraltet: Karjole; aus dem Französischen carriole, ein Diminutiv vom keltischen carrus = Karren) ist ein Halbwagen, ein leichtes, einachsiges Fuhrwerk, auf dem neben dem Kutscher noch ein bis zwei Personen Platz haben.
Der Wagenkorb wird mancherorts als Benne bezeichnet.
Karriolpost (andernorts: Karrenpost) nannte man einen ein- oder zweiachsigen Briefpostwagen, der auch Personen befördern durfte. Er wurde von einem Pferd gezogen und für Nebenstrecken, beispielsweise im Preußischen Postwesen eingesetzt.

Konventsuppe
Eine Konventsuppe ist eine einfache, oft vegetarische Suppe, die in Klöstern (Konventen) traditionell von Mönchen oder Nonnen zubereitet wurde. Der Name stammt von „Konvent“, das eine Gemeinschaft von Ordensleuten bezeichnet. Diese Suppen sind bekannt für ihre Einfachheit und ihren Verzicht auf Fleisch oder luxuriöse Zutaten, da sie in einem religiösen Kontext der Bescheidenheit und Entsagung zubereitet wurden.
Typische Zutaten einer Konventsuppe sind:
Gemüse wie Karotten, Kartoffeln, Lauch oder Zwiebeln
Kräuter wie Petersilie oder Schnittlauch
Manchmal Hülsenfrüchte (z. B. Linsen oder Bohnen)
Wasser oder Gemüsebrühe als Grundlage
Diese Suppen waren oft ein Teil der klösterlichen Fastenspeisen und sollten nahrhaft, aber nicht aufwendig sein. Sie spiegeln die spirituelle Haltung der Mäßigung wider, die in vielen Ordensgemeinschaften gelebt wurde.

Kreuzer
Kreuzer ist die Bezeichnung für das Grundnominal verschiedener kleinerer Münzen, die im süddeutschen Raum, in Österreich und in der Schweiz verbreitet waren.
Die Abkürzung war Kr, kr, K oder Xr.
Der Kreuzer geht auf eine Groschenmünze zurück, welche ab 1271 in Meran in Südtirol (sog. „Etscher Kreuzer“) geprägt wurde. Wegen des Doppelkreuzes auf der Vorderseite der Münze erhielt sie bald den Namen Kreuzer. Sie breitete sich im 15. und 16. Jahrhundert im gesamten Süden des deutschen Sprachraumes aus. Das Reichsmünzgesetz von 1551 machte sie zur Einheit für das kleine Silbergeld.

 

L


Landsassen
Als Landsassen (kurz: Lansten beziehungsweise landsässige Untertanen) wurden in Deutschland im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit diejenigen Grundherren oder Adeligen bezeichnet, die im Gegensatz zu den Reichsunmittelbaren der direkten Herrschaft eines Territorialherrn unterworfen waren. Bei Landsassen handelte es sich um jenen Personenkreis, der keiner grundherrlichen oder städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war, sondern seinen Gerichtsstand beim Landesfürsten hatte. In der Regel war die Landsässigkeit an den Besitz eines Gutes im jeweiligen Territorium gebunden. Meistens waren die Landsassen Adlige, auch direkt dem Fürsten unterstehende Korporationen wie z. B. Klöster konnten landsässig sein. Mancherorts gab es auch landesunmittelbare Freibauern. Landsässigkeit war stets eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum ständischen Landtag. Landsassengut Als Landsassengut wurde ein (in meist adeligem Besitz befindliches) mit der Landsassenfreiheit ausgestattetes Landgut bezeichnet. Ähnlich wie die Inhaber von Hofmarken und Rittergütern übten die Inhaber von Landsassengütern im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit meist auch Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus, so die niedere Gerichtsbarkeit über ihre Untertanen. An der Wende zum 19. Jahrhundert wurden diese Gerichte meist in sogenannte Patrimonialgerichte überführt.

 

S


Salbuch
Ein Urbar oder latinisiert Urbarium ist ein Verzeichnis über Besitzrechte einer Grundherrschaft und (als Abgabenregister bzw. Steuerliste) zu erbringende Leistungen ihrer Grunduntertanen (Grundholden).
Es ist eine bedeutende Wirtschafts- und Rechtsquelle des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lehnswesens. Auch für Gültbücher und Lagerbücher sowie Zinsregister wird der Ausdruck verwendet. Je nach Region und Schriftträger sind für diese Verzeichnisse im deutschsprachigen Raum auch die Bezeichnungen Salbuch, Saalbuch, Berain, Zinsverzeichnis, Heberegister, Erdbuch, Güterbuch und (Zins-)Rödel oder Rodel geläufig.

Stuhlfauth Heinrich
Heinrich Stuhlfauth (* 11. Januar 1896 in Nürnberg; † 12. September 1966 ebenda), auch „Heiner“ gerufen, war ein deutscher Fußballtorwart. Von 1916 bis 1933 spielte er beim 1. FC Nürnberg, für den er insgesamt 606 Einsätze in der ersten Mannschaft bestritt. Stuhlfauth absolvierte 21 Länderspiele für die deutsche Fußballnationalmannschaft und war zeitweise deutscher Rekordnationalspieler.

Ste.
Ste-, Abkürzung für französisch Sainte, z. B. Ste-Marie. San [ lateinisch »heilig« ]

 

Sch


Scharwerk
Die Bezeichnung Scharwerk kommt von dem althochdeutschen Wort "scara" für Schar, Haufen. Es bezeichnete Arbeiten, die von mehreren Leuten, einer „Schar“, abwechselnd für einen Herrn oder eine Domäne zu leisten waren (Frondienst). Die Personen nannten sich offiziell Scharwerker. Nach der Art der Arbeiten kann man unterscheiden zwischen solchen,
• die der Landwirtschaft des Herrn dienten (zum Beispiel Mithilfe bei der Feldbestellung),
• die von ländlichen Gewerbebetrieben zu leisten waren (wie Getreide mahlen oder Bier brauen),
• die das herrschaftliche Verkehrs- und Transportwesen unterstützten (durch Hilfe beim Straßenbau, Erledigung von Botengängen) und solchen,
• die zur Herrschaftsausübung beitrugen (durch Bereitstellung von Quartier und Verpflegung für Beamte, Mithilfe beim Bau von Burgen und Befestigungen). Derartige Leistungen waren meist nach dem Zeitaufwand oder der sachlichen Aufgabe begrenzt und stellten einen Teil des Entgelts für die Überlassung von Leihgütern dar. Scharwerksdienste sind seit der karolingischen Zeit nachgewiesen. In späteren Zeiten wurde das Scharwerk auch für die Dorfgemeinschaft geleistet, vor allem beim Wegebau, Gewässerschutz, zur Ortsverschönerung oder bei gemeinsamen Arbeitseinsätzen im Gemeindewald. Das Scharwerk musste an zwei bis drei Tagen in der Woche geleistet werden, wurde aber oft auch täglich verlangt. Nur an Sonntagen und großen Festtagen sollte niemand zum Scharwerk gerufen werden. Eine Befreiung vom Scharwerk musste mit Geld oder Naturalien an den Gutsherrn abgegolten werden. Das Scharwerk wurde 1802 in Ostpreußen aufgehoben.

W


Weiler
Ein Weiler ist eine Siedlung, die aus wenigen Gebäuden besteht. Ein Weiler ist kleiner als ein Dorf, aber kompakter als eine Rotte und größer als eine Einzelsiedlung. Weiler waren in der Regel nie politische Einheiten.
Ein Weiler hat – im Gegensatz zu einem Dorf – in der Regel keine geschlossene Bebauung und kein Gebäude mit zentraler Funktion wie eine Kirche oder ein Gasthaus. Diese Siedlungsform ist besonders in West- und Süddeutschland, in der Schweiz und in Österreich zu finden.

Wismat
Das Wort „Wismat“ stammt aus dem Mittelhochdeutschen oder einer regionalen Sprache und bezieht sich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. Es hat etymologische Wurzeln im Wortfeld, das mit „Wiese“ und „Bewässerung“ zusammenhängt.
In der mittelalterlichen Landwirtschaft bezeichnete „Wismat“ oder „Wismaht“ typischerweise eine Feuchtwiese oder ein Stück Land, das regelmäßig überschwemmt wurde und dadurch besonders fruchtbar war. Diese Flächen wurden oft zur Heugewinnung oder zur Beweidung genutzt. Sie waren wegen ihrer natürlichen Fruchtbarkeit für die Landwirtschaft von großer Bedeutung.

 

Z


Zehnt
Der Begriff Zehnt, Zehent, Zehnter, Zehend, der Zehnte (auch Kirchenzehnter; lateinisch decenia, mittelniederdeutsch: teghede) oder Dezem (von lateinisch decem „zehn“) bezeichnet eine etwa zehnprozentige Steuer in Form von Geld oder Naturalien an eine geistliche (etwa Tempel, Kirche) oder eine weltliche (König, Grundherr) Institution.
Eine solche Abgabe war bereits im Altertum in verschiedenen Kulturen nicht nur des Orients bekannt und über das Mittelalter bis in die frühe Neuzeit üblich.

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