Ortschronik Wildenreuth

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Das Wappen von Wildenreuth


Das umstrittene Gemeindesiegel

Im Jahr 1642 erhielt Wildenreuth ein eigenes Gemeindewappen: den Wilden Reiter. Der Volksmund erzählt, daß im Schimmelweiher, früher Badweiher genannt, im 16. Jahrhundert ein Reiter samt Pferd ertrunken sei. Von diesem sogenannten „Schimmelreiter“ erhielt das Gewässer seinen Namen.

Kein geringerer als König II. von Bayern gestattete der Gemeinde die Führung dieses Wappens und Gemeindesiegels: auf Blau ein silberner Reiter auf springendem silbernen Pferd. Die Farben beruhen auf den Wappenfarben des Geschlechts der „Wilden von Wildenreuth“ die bis zum Jahr 1611 hier in Wildenreuth ansässig waren.

Wildenreuth Wappen Schimmelreiter

Im Jahr 1960 wurde der Gemeinde untersagt, dieses Wappen weiterzuführen.

Mit großer Anstrengung erwarb man sich dieses Recht im Jahr 1968 wieder.

Das Staatsarchiv Amberg hat Forschungen zur Geschichte der Gemeinde angestellt und darüber berichtet:
Wildenreuth war böhmisches Lehen; es fällt auf, daß in einem Lehenbrief von Kaiser Ferdinand III. vom 1638 VI. 5, Wien, Fürst Wenzel v. Lobkowitz mit „Ambt, Stock, Galgen, Gericht und aller anderen Stadtrecht, Wildbahn, sambt dem Silberbergwerk und Bergrecht zu Wildenreüth“ belehnt wurde (Sulzbacher Akten 731). Die Nennung eines Stadtrechts in diesem Lehenbrief ist sehr auffallend. Weiterhin fällt auf, daß bei der Wiederaufrichtung von Galgen und Halsgericht wie auch Pranger zu Wildenreuth am 21.6.1641 die Untertanen zu Wildenreuth folgendermaßen angeführt werden: 4 Bürgermeister, 8 Ratspersonen (davon 4 zu Wildenreuth und je 1 zu Steinbühl, Gleißenthal, Pleisdorf und Gössenreuth), sowie „andere Burger und Unterthane“ von Wildenreuth, Frodersreuth, Gössenreuth, Gleißenthal, Steinbühl, Plärn und Köstlmühle (Sulzbacher Akten 731). Die Nennung von Bürgermeister, Ratspersonen und Bürgern zu Wildenreuth im Jahre 1641 deutet darauf, daß Wildenreuth um diese Zeit mehr als den Rechtsstatus eines gewöhnlichen Dorfes hatte.
Es wäre denkbar, daß mit dieser besonderen Rechtsstellung Wildenreuths auch die Befugnis zum Führen eines eigenen Wappens verbunden war, wenngleich bisher weder von der Gemeinde noch von der Archivverwaltung ein entsprechender urkundlicher Beleg beigebracht werden konnte. Es erscheint darum nach diesen Forschungsergebnissen vertretbar, das in Wildenreuth überlieferte Wappen mit dem „Wilden Reiter“ für die Schaffung eines kommunalen Hoheitszeichens zu verwenden. Die Farben dieses Wappens sind nicht bekannt; sie müssen daher erst jetzt bestimmt werden. Da lange Zeit die Adelsfamilie von Wild aufs engste mit Wildenreuth verbunden war, kann man daran denken, die Hauptfarben aus dem Wildschen Adelswappen (Silber und Blau) für das Gemeindewappen zu verwenden.

Aus diesen Überlegungen ergibt sich folgende Wappenbeschreibung:
In Blau ein silberner Reiter auf springendem silbernem Pferd. Die Gestaltung im einzelnen kann sich an das Siegelbild anlehnen. Wenn der Gemeinderat mit diesem Vorschlag einverstanden ist, können die für das Zustimmungsverfahren notwendigen Reinzeichnungen hergestellt werden. Diese Arbeit soll nur einem erfahrenen Heraldiker übertragen werden, um die unbedingt notwendige gute künstlerische Qualität des Wappens zu sichern. Für den Auftrag kann Herr Max Reinhart, Grafiker in Passau, Kubinstr. 20 empfohlen werden, der schon viele oberpfälzische Gemeinde- und Landkreiswappen künstlerisch ausführte. Die Generaldirektion wird die Entwürfe überprüfen und – wenn allseits Einigung über das Aussehen des Wappens erzielt ist – das zur Vorlage beim Staatsministerium des Innern bestimmte Abschlußgutachten ausstellen.

Schließlich sei noch bemerkt, daß die begutachtende Tätigkeit der Archivverwaltung gebührenpflichtig ist. Die mit dem abschließenden Gutachten fällige Staatsgebühr wird voraussichtlich um 70.– DM betragen.

Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns

Aber bei der Eingemeindung der Gemeinde Wildenreuth in die Stadt Erbendorf am 1. Januar 1978 „ertrank“ der Schimmelreiter sozusagen zum drittenmal.

Auf den Uniformen der Freiwilligen Feuerwehr Wildenreuth und den Erinnerrungs-Tellern anläßlich des 125jährigen Bestehens der Wildenreuther Wehr ist das Wappenjedoch verewigt.

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