Ortschronik Wildenreuth

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Flur­bereinigung Wildenreuth von 1965 – 1976


Flurbereinigung oder Flurneuordnung bezeichnet die Neueinteilung und Zusammenlegung von zersplittertem land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz zu größeren und damit effektiver nutzbaren Flächen. Zum Rahmen der Flurbereinigung gehört auch das Schaffen von Wegen, Straßen und Gewässern sowie ähnlicher öffentlicher Einrichtungen.

Flurbereinigung (Wikipedia)

Flurbereinigung Wildenreuth 1963

Wildenreuth 1963 vor der Flurbereinigung


Die Flurbereinigung in Wildenreuth

Geschrieben in einer Festschrift nach Beendigung der Flurbereinigung Wildenreuth von dem örtlich beauftragten Vorsitzenden der Flurbereinigung Wildenreuth, Wilhelm Schieder, Wildenreuth.
Durch die immer schneller fortschreitende Mechanisierung in der Landwirtschaft in den 50er Jahren, wurde es auch für die Gemeinde Wildenreuth Zeit an eine Bereinigung in der Flur zu denken. Die schlechten Wege und die kleinen, oft ungünstig geformten Teilstücke, machten den Einsatz von Maschinen oft unmöglich.

Der erfolgreiche Abschluß in den Nachbarorten Altenparkstein und Friedersreuth machte Mut, auch bei uns zu beginnen. Es wurde deshalb das Flurbereinigungsamt Bamberg gebeten, eine Aufklärungsversammlung anzuberaumen. Sie fand am 26. Februar 1964 mit OBR Stühlein und OBR Fuchs statt. Ungefähr 85 % der Teilnehmer entschieden sich für die Flurbereinigung. Aufgrund dieses Ergebnisses wurde sie vom Flurbereinigungsamt angeordnet.

Auch die Ortschaft Burggrub der Gemeinde Krummennaab hatte sich in der Zwischenzeit angeschlossen.

Im Dezember 1964 erfolgte die Wahl der Vorstandschaft mit folgendem Ergebnis: Vorstandsmitglieder: Schieder Fritz, Wildenreuth; Schieder Wilhelm, Wildenreuth; Trötsch Friedrich, Wildenreuth; Schieder Wilhelm, Gössenreuth; Häupler Johann, Frodersreuth; Erthner Hans, Neuenreuth; Grünbauer Ferdinand, Steinbach; Purucker Karl, Burggrub. Stellvertreter: Frieser Hans, Wildenreuth; Sperber Karl, Wildenreuth; Rosenschon Christian, Wildenreuth; Rosenschon Adolf, Gössenreuth; Götz Gottlieb, Frodersreuth; Häupler Wilhelm, Neuenreuth; Schieder Ernst, Steinbach; Bauer Heinrich, Burggrub;
Zum örtlichen Beauftragten wurde von der Vorstandschaft Schieder Wilhelm, Wildenreuth, bestellt. Zum Vorsitzenden der Vorstandschaft wurde vom Flurbereinigungsamt Bamberg OBR Forster bestimmt. Zu seinem Stellvertreter t. OT Bucka. Als Häupler Johann im Jahre 1969 aus der Vorstandschaft ausschied, trat Götz Gottlieb, Frodersreuth an seine Stelle. Stellvertreter wurde Fenzl Wendelin, Gramlhof.

Zu den Bodenschätzungen und allen wichtigen Vorstandssitzungen, so zu der Festlegung des Aufforstungsgebietes wurden auch die Stellvertreter mit einbezogen.

Im April 1965 wurde mit der Wertermittlung der Grundstücke begonnen und im Laufe des Jahres durchgeführt.

Im Jahre 1966 begann der Wegebau, die Entnahmestelle für Auffüllmaterial wurde her-gerichtet. Betonrohre für wasserwirtschaftliche Maßnahmen angefahren und gelagert und eine Straßenwalze angekauft. Ein Werkzeugwagen mit Werkzeug wurde für jede Ortschaft beschafft. Einige Teilnehmer legten sich Kipper und Frontlader zu. Dieses alles hatte den Zweck den Teilnehmern zu ermöglichen, durch Eigenleistungen die Flurbereinigungskosten zu senken und die Abzahlungen auf einem erträglichen Maß zu halten. So wurden fast sämtlichen Handarbeiten, das Laden und Fahren von Sand und Auffüllmaterial und die Walzarbeiten in eigener Regie erledigt. Auch die Brücke über den Sauerbach, unterhalb der Knierermühle, wurde unter der Bauaufsicht des Wasserwirtschaftsamtes gebaut.

Die einzelnen Baumaßnahmen wurden für jede Ortschaft getrennt abgerechnet. Die fol-genden Jahre waren ausgefüllt mit dem Bau des geplanten Wegenetzes, der Durchführung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und Planierungen.

Durch die Flurbereinigung wurde auch die Unterführung bei den Aussiedlerhöfen Schafhof beantragt und vom Straßenbauamt gebaut. Dadurch wurde eine kreuzungsfreie Verbindung zwischen Wildenreuth und Neuenreuth einerseits und der B 22 andererseits geschaffen. Außerdem ist durch den Bau von Parallelstraßen entlang der B 22 diese vom Verkehr der landwirtschaftlichen Fahrzeuge entlastet worden.

Im Jahre 1967 stellten 6 landwirtschaftliche Betriebe aus Wildenreuth und 1 Betrieb in Frodersreuth Antrag auf Aussiedlung. Von der Antragsstellung bis Baubeginn vergin-gen zweieinhalb Jahre. Im Frühjahr 1970 konnte mit dem Bau begonnen werden. Durch die herausnahme der 6 Betriebe aus der eingeengten Hoflage in Wildenreuth hatten nicht nur diese einen arbeitswirtschaftlichen Vorteil, sondern auch der Ort konnte in seinem Kern aufgelockert und eine großzügige Ortssanierung durchgeführt werden. Außer 4 landwirtschaftlichen Hofstellen wurden auch andere alte Häuser und unschöne landwirtschaftliche Nebengebäude abgerissen und damit der Ortschaft ein schöneres Aussehen gegeben.

Die Ortssanierung wurde von der damaligen Gemeinde Wildenreuth und dem Flurbereinigungsamt abgewickelt, welches sich mit erheblichen Zuschüssen und den Einsatz ihrer Beamten und Fachleute beteiligte. Durch die Verlegung der Aussiedlergehöfte an die Gemarkungsgrenze konnte außerdem den im Ort verbliebenen Betrieben ortsnahe Grundstücke zugeteilt werden.

Im Jahre 1966 stellte Heinrich Freiherr von Podewils Antrag auf Aufforstung fast seiner gesamten landwirtschaftlichen Nutzflächen. Über 60 ha ackerfähige Grundstücke wurden gegen Aufforstungsgrund getauscht. Durch das Flurbereinigungsamt und die zuständigen Fachbehörden wurde für dieses Aufforstungsvorhaben ein Streifen bestimmt, der sich westlich des Bereinigungsgebietes von Neuenreuth bis Gramlhof hinzog. Durch den an dieser Linie entlang laufenden geteerten Weg wurden alle Waldwinkeläkker und Wiesen beseitigt. Ein großer Vorteil kam noch hinzu. Durch die Aufforstung wurde das Quellgebiet der Wasserversorgung Wildenreuth mit einbezogen und somit eine ideale Schutzzone geschaffen, die durch eine Grunddienstbarkeit gesichert, ohne finanzielle Aufwendungen für die Wasserabnehmer den Bezug des Wassers ermöglicht. Im Gegensatz zu früher als das Quellgebiet in landwirtschaftlich genutzten Grundstücken lag und die Gemeinde dauernd Schwierigkeiten mit Grundeigentümern und Aufsichtsbehörde hatte.

Mehr als zehn Jahre waren seit Beginn der Flurbereinigung vergangen. In unserer schnellebigen Zeit ist manches hinfällig was vordem noch wichtig war. Ein großer Teil von landwirtschaftlichen Teilnehmern, hauptsächlich in Wildenreuth, hat seinen Betrieb aufgegeben. Sie sind daher nicht mehr in den Genuß der arbeitswirtschaftlichen Vorteile gekommen, die sie sich damals erhofft hatten.

Aber finanziellen Nutzen hat er trotzdem, er kann seine Grundstücke günstiger verpachten oder verkaufen, als seine alten oft kleinen und in der Form und Lage ungünstigen Teilstücke. Allein dadurch werden die Kosten der Flurbereinigung wieder aufgewogen. Aber auch für alle anderen Bewohner dieses Gebietes ist es angenehm, wenn sie am Sonntagmorgen mit ihrem frischgewaschenen Auto nicht über staubige Feldwege früherer Zeit zu ihren schönen Aussichtspunkten gelangen können, sondern über staubfreie TeerStraßen und dort eine Rund-sicht genießen, die früher nicht möglich war.

Darum sollte jeder, wenn er auch nicht das zugeteilt bekam was er sich erhoffte, über die kleinen Fehler und Unschönheiten hinwegsehen, die nun einmal dem anhaften, was Menschen machen und das anerkennen, was in mehr als 10jähriger, mühevoller Arbeit zum Nutzen aller geschaffen wurde.


 

Dorfsanierung in Wildenreuth im Zuge der Flurbereinigung

Von Diplom Ingeneur H. Forster, Bamberg

Zum Flurbereinigungsgebiet Wildenreuth gehört das ehemalige Gemeindegebiet Wildenreuth mit den Ortschaften und Weilern Wildenreuth, Neuenreuth, Steinbach, Gössenreuth, Frodersreuth, Gramlhof, Geiselhof, Knierermühle, sowie aus der Gemeinde Krummennaab die Ortschaft Burggrub und die beiden Einzelhöfe Reisermühle und Mittelberg.

Als sich eine große Anzahl von Landwirten anfangs der 60er Jahre um die Durchführung einer Flurbereinigung in Wildenreuth bemühten und die Flurbereinigung dann auch im Jahre 1964 angeordnet wurde, konnten sich wohl die wenigstens Gemeindebürger eine Vorstellung machen, zu welchen Möglichkeiten einer umfassenden Neuordnung man letzten Endes kommen würde. Zuständig hierfür war die Teilnehmergemeinschaft Wildenreuth mit ihrem Sitz in Wildenreuth. Zu dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurden mit dem Flurbereinigungsbeschluß vom Jahre 1964 alle Grundeigentümer zusammengeschlossen.
Die Neuordnung wurde durchgeführt von der gewählten Vorstandschaft und dem von der Flurbereinigungsdirektion bestimmten Vorsitzenden des Vorstandes.

Neuordnung und Erschließung der Fluren

Flurbereinigung_sauerbach_wildenreuth

Flurbereinigung – Sauerbach – Wildenreuth

In der Flurbereinigung Wildenreuth wurde mehr geleistet als nur Zusammenlegung der Grundstücke. Wegebau und Grundstücksentwässerung, um nur die wichtigsten Maßnahmen einer Flurbereinigung zu nennen. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde das Dorf Neuenreuth und vier Weiler erstmals mit einer Asphaltdecke bzw. Asphaltstraße erschlossen. Die Bundesstraße 22 konnte durch Bereitstellung von Land auf einer Länge von 6,5 km verbreitert werden. Für die Staatsstraße 2181 (Burggrub/Windischeschenbach) wurde außerdem das Land für eine neue Einmündung in die Ostmarkstraße (B 22) zwischen Burggrub und Erben dorf bereitgestellt. Die Länge dieses geplanten neuen Straßenstückes ist 800 m. Die jetzt so gefährliche Einmündung in die Ostmarkstraße zwischen Burggrub und Steinbach kann nach einem Neubau dieses Straßenstückes durch das Straßenbauamt geschlossen werden. Das für zwei Kreuzungsbauwerke im Zuge der Ostmarkstraße (B22) benötigte Land konnte der Straßenbauverwaltung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Ein Kreuzungsbauwerk ist im Verlauf der Gemeindestraße Wilden-reuth Neuenreuth bereits ausgeführt; es ist gleichzeitig der Anschluß der Aussiedlerhöfe am Schafhof an die Ostmarkstraße.

Entlang der Ostmarkstraße wurde zu deren Entlastung Längswege in der Länge von 2,5 km in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt Weiden angelegt. Auf einer Länge von ca. 5 km bestehen nunmehr nur noch zwei höhengleiche Kreuzungen mit dieser vielbefahrenen Fernverkehrsstraße. Vor der Flurbereinigung haben in diesem Bereich mehr als 10 Wege die Ostmarkstraße gekreuzt, was oftmals zu großen Behinderungen führte und eine ständige Gefahrenquelle für landwirtschaftliche Fahrzeuge war, welche die Ostmarkstraße überqueren mußten. Rund 2000 Bäume und Sträucher wurden zur Pflege der Landschaft angepflanzt. Darunter sind zwei Reihenpflanzungen von rund 1 km Länge in besonders exponierten Lagen. Für einen Betrieb, welcher im Zuge der Neuornungsmaßnahmen gewisse Betriebszweige aufgegeben hat, wurden 59 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in ostfernen Lagen zur Aufforstung ausgewiesen. Dabei wurde auch der Fassungsbereich der Wasserversorgungsanlage Wildenreuth in der Größe von 4 ha und die engere Schutzzone mit rund 10 ha aus der landwirtschaftlichen Nutzung genom-men und mit Bäumen bepflanzt. Diese Aufforstung und deren Finanzierung ist Teil des Flurbereinigungsplanes.

Flächen wurden bereitgestellt für die notwendige Erweiterung des Friedhofes mit Parkplatz und für die schon seinerzeit projektierte Kläranlage. Im Zuge der Entwässerungsmaßnahmen wurde unter anderem auch der vollkommen versumpfte Talgrund des Sauerbaches saniert. In diesem Bereich wurde neben dem Grabenbau gleichzeitig an die Anlage von Fischteichen gedacht und eine Straßenbrücke zur Verbindung mit der Ortschaft. Gössenreuth gebaut. Eine zweite Brücke wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Krummennaab in der Ortschaft Burggrub errichtet. Die Ortschaften Gössenreuth, Frodersreuth, Neuenreuth und Steinbach wurden außerdem neu vermessen.

Dorferneuerung

Wildenreuth verdankt seine geschlossene Bauform einem Brand im Jahre 1851 und dem nachfolgenden Wiederaufbau in einer einheitlichen und geschlossenen Formation. Die Hofstellen aller landwirtschaftlichen Betriebe waren sehr beengt. Sieben landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe wurden im Zuge der Flurbereinigung ausgesiedelt.
Allein sechs davon aus der Ortschaft Wildenreuth. In dieser Ortschaft hatten im Verlauf der Flurbereinigung sodann 10 weitere Betriebe ihre Flächen langfristig verpachtet, sodaß mit den sechs aus Wildenreuth ausgesiedelten Betrieben in diesem Dorf 16 Landwirte die Produktion eingestellt haben. Nur mehr wenige Neben- und Zuerwerbsbetriebe wirtschaften in Wildenreuth, welche ebenfalls teilweise die Aufgabe des Betriebes in Erwägung ziehen.

Diese Vorraussetzungen waren die Grundlage für eine Dorferneuerung. Schließlich wurden die Ortschaften Wildenreuth auch durch die Regierung der Oberpfalz zur Dorfsanierung zugelassen. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde vom Vor-stand der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerungsplan aufgestellt. Seine Zielsetzung war: Hilfe bei der Umstrukturierung der bäuerlichen Ortschaft Wildenreuth in eine reine Wohngemeinde, nachdem die landwirtschaftlichen Nutzflächen dank eines gut ausgebauten Wegenetzes auch von den Aussiedlerhöfen und von den Nachbarortschaften aus bewirtschaftet werden können.

Im Zuge der Dorferneuerung waren in der Hauptsache. folgende Maßnahmen vorgesehen und sind durchgeführt:

1. Neben dem Abbruch von vier Altgehöften wurden wegen der Aufgabe von landwirtschaftlichen Betrieben der Abbruch von weiteren alten Wirtschaftsgebäuden möglich. Schließlich wurden insgesamt mehr als 50 Gebäude abgebrochen, darunter befinden sich 8 alte Wohngebäude.
Eine wesentliche Auflockerung in der Ortschaft konnte dadurch erzielt werden.

2. Mehrere Wohnhäuser und abgeräumte Flächen bzw. Teilflächen wechselten den Besitzer.

3. An der Stelle von zwei abgebrochenen Altgehöften wurde in der Mitte des Ortes ein Dorfzentrum mit evangelischem und katholischem Jugendheim angelegt.
Das Gebäude liegt inmitten einer neu gestalteten Grün-anlage mit Kriegerdenkmal und Parkplätzen.

4. Die Dorfstraße wurde ausgebaut, nachdem auch der Landkreis die Kreisstraße im Bereich der Ortschaft Wildenreuth neu gebaut hatte. Die Kreisstraße bekam dabei durch den Abbruch von Gebäuden einen wesentlich besseren und übersichtlicheren Verlauf.

5. Im Zuge der Dorfsanierung erlangten 10 Eigentümer Beihilfen zu notwendigen Erneuerungsmaßnahmen an der Bausubstanz.

Dorferneuerung Wildenreuth

Dorferneuerung Wildenreuth

Baulandumlegung

Mit der Gestaltung des Dorfzentrums und der Dorfauflockerung ist eine Baulandumlegung verbunden. Der Gemeinderat Wildenreuth hat die Baulandumlegung angeordnet. Die Umlegungsbefugnisse sind auf die Flurbereinigungsdirektion Bamberg übertragen worden. Infolge der Gebäudeabbrüche ergab sich die Möglichkeit einer günstigen Erschließung von Baugelände in unmittelbarem Anschluß an das neue Dorfzentrum. Die Baulandumlegung erstreckt sich bis in die bebaute Dorflage. Mit der Ausweisung und Vermessung von 13 zusätzlichen Bauplätzen wird die Funktitn der Ortschaft Wildenreuth als Wohnstandort verstärkt. Die Gemeinde Wildenreuth hat überdies noch kanalisiert und den Bau einer Kläranlage in Angriff genommen. Mit der Flurbereinigung, Dorferneuerung und Baulandumlegung hat die Gemeinde Wildenreuth vor ihrer Auflösung noch einen großen Schritt vorwärts getan.

 

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