Birkenreuth bei Wildenreuth
Historisch-topographische Statistik
1588/90
Pirckenreuth, Untertanen des Hans Wild von Wildenreuth,
1 Bauer, 1 Inw. (Hutmann), 1 Gütel
Keine Angaben über Viehbestand
1618
Pirckhenreuth, 2 Bauern, 2 Inw.
1625
Untertanen des Hans von Podewils
Pürckenreuth, 2 Bauern, 1 Gütlein, 1 Häusl.
Vieh: 2 Kühe. Beständner aufm Hof ist keiner mehr da und wird von der Herrschaft selbst gebaut
1636
Untertanen des Hans von Podewils:
Pürckhenreuth, 1Gütlein, so gar schlecht, 1 Häuslein auch sehr verwüst, inwohner ist keiner vorhanden
1661
Vor dem Krieg, in Pirkenreuth Mannschaft 3, jetzt 5
1679
Pirkenreith, daselbst ein Hof gewesen, der aber in drei teil geteilt worden, 5 lehenbare Untertanen
1732
Pirkenreuth, 1 Halbhof, 3 kleine Güter, 2 große Güter
1792
Pürkenreith landsässisch, 6 Amtsuntertanen, 1 Hirt, Hoffuß 1
1800
Kleines gutsherrschaftliches Dorf am Wildenreither Wald mit 7 Häusern, 42 Einwohnern, Hoffuß 1
Grundbar mit nG und Dienst zum Landsassengut Wildenreuth
In Birkenreuth standen bis zum Jahr 1817 sieben Bauernhöfe und in diesen sieben Bauernhöfen lebten bis zu dieser Zeit 42 Bewohner.
Die Birkenreuther Bauern verkauften so nach und nach bis zum Jahr 1917 ihre Höfe und Grundstücke an den Wildenreuther Baron und Schloßbesitzer Friedrich Karl Freiherr von Podewils. Der Baron bezahlte gut und die Bauern von Birkenreuth schaften sich mit ihren Familien in Erbendorf, Hauxdorf, Wildenreuth, Neuenreuth und Steinreuth eine neue Existenz.
Baron Friedrich Karl Freiherr von Podewils ließ danach die Gebäude abbrechen und die frei gewordenen Flächen sowie die nicht mehr benötigten Äcker und Wiesen anpflanzen. Ein Gehöft ließ er stehen und in diesem Gehöft lebten jahrzehntelang Gerda und Michl Wild bis zum Jahr 2003. Im Frühjahr 2003 zogen sie nach Erbendorf in eine neue Wohnung. Aber kurz nach dem Umzug starben beide innerhalb von 14 Tagen.
Am 6. August 1907 zog Georg Stock, Birkenreuth Haus-Nummer 5 nach Hauxdorf.
Am 15.April 1909 zog Johann Fichtner, Birkenreuth Haus-Nummer 2 nach Erbendorf.
Am 24. November 1910 zog Wilhelm Sparrer, Birkenreuth Haus-Nr. 6 nach Wildenreuth Haus-Nr.12.
Am 18. Oktober 1913 ging Johann Drexler von Birkenreuth Haus-Nr.3 nach Erbendorf.
Am 15. Juli 1909 kaufte Georg Schieder, Birkenreuth Haus-Nr. 4 nach Neuenreuth (Modi).
Am 26. Mai 1917 ging Johann Frank, Birkenreuth Haus-Nr.1 nach Steinreuth.
Im Frühjahr 2003 zogen die letzten Bewohner von Birkenreuth nach Erbendorf.
Kurz nach ihrem Umzug starb am 13. April 2003 Gerda Wild.
Birkenreuth bei Wildenreuth
Birkenreuth bei Wiildenreuth
Brief aus dem Jahr 1938 an Lehrer Götz vom Freiherrn von Podewils
Kaufvertrag Margaretha Möckel · Birkenreuth
Kaufvertrag Margaretha Möckel
Kauf- und resoirs übernahms Brief für Wejb Johann Möckels hinterlassener Tochter Margaretha Möcklin zu Birkenreuth über ihr dortiges Guth.
Dto. Wildenreuth d.2lsten Martii ad 1776
Ich Margaretha Möcklin, Wejb Johann Möckels gewesene freiherrlich von Podewilschen Untertans und Gutsbesitzers zu Birkenreuth zurückgelassene Wittib mit Beistandsleistung meines Vetters Erhardt Sperls zu Wildenreuth Urkunde und bekenne hiermit und in Kraft dieses gerichtlichen Dokuments, daß ich das von meinem Mann zurückgelassene Guth zu Birkenreuth an Gebäuden, Feldern und Wiesen wie alles zu Dorff und Feld vereint und verstreut ist, mit allen Rechten und Gerichtligkeiten, Oneribus und Schuldigkeiten und eben in der Maase wie es mein gedachter Ehemann und alle vorige Besitzer innengehabt genutzet und gebrauchet haben, samt allen benötigten Saam-Gedrait dann vorhandenen Vieh, Haus- und Bauern-Fahrzeugs meinigen noch minderjährigen Tochter Margaretha Möcklin, welche ihren Vormund Johann Fröhlich zu unser besagten Birkenreuth auf ihrer Seiten und bei Handen gehabt hat, verkauffet = und um 200 fl wird geschrieben zweihundert Gulden fl - dergestalten übergeben habe, daß solcher Kaufschilling in Fristen beiahlet und zur Angabs-Frist 50 fl, dann alljährlich 10 fl bis zu dessen Abtilgung erleget werden sollen, und weilen ich eben keines Geldes dermahlen benötigt bin, auch mit meiner bewährten Tochter noch länger in Communion bleiben und die Wirtschaft fortführen werde, so soll dasselbe meiner Tochter unverzinslich in Handen bleiben und obgedachte Fristen als dann erst neuerlich zu laufen anfangen, wenn ich ihr die Abgabsfrist abgefordert – und erhalten haben werde, welches auch jederzeit zu diesem Kaufbrief gerichtlich anmerken lassen will, und dahero, was hierinnen nicht ausgetan oder nicht quittiert sein wird, als noch nicht bezahlet angesehen werden solle. Überdieses ist aber meine übernehmende Tochter aueg dringstens schuldig mir lebenslänglich die Holz- und luftfrejer Winkl in der Stube und die Liegestatt in den Stuben-Kämmerlein zu gestatten, muß mir auch alljährlich zwei Achtel Korn = zwei Achtel Gemicht = zwei Napf Gersten = zwei Napf Waitz und alles benötigte Kraut und Erdarpffeln zum essen verreichen = auch gleichfalls ohn-entgeldlich jährlich drei Schock Eier = zwölf Pfund Fleisch und das 1/3 Teil von Obst geben, auch alle Jahr einen Napf Lein aussaen, nicht minder alljährlich fünf Maas Schmalz, dann von Walburgis bis Bartolomaei täglich eine Maas = nach dieser Zeit aber, so lange nahmlich vorige vorhanden, täglich ein Seidlein gute Milch verreichen, auch jederzeit erlauben, dass ich mich des Wassers aus dem Ofen-Hafen mit bedienen dürfte. Sollte mir aus freien gegründeten Ursachen dereinsten nimmer gefällig sein bei meiner übernehmenden Tochter in Weihle zu verbleiben, so soll sie mir alljährlich 2 fl Winklgeld zu bezahlen und die Ausnahme in der Hofmark wohin es mir gefällig sein wird, frei nach zuschaffen haben.
Alles dieses treulich ohne Arglist und Gefahrte!
Zu unserer Urkunde dessen ist auf mein untertäniges Bitten dieser Kauf-und Übergabe-Brief gerichtlich ausgefertigt von der gnädigen Erb-Lehen-und Gerichtsherrschaft auf Wilden- und Gössenreuth unter ausdrücklicher Verbehaltung aller derselben auf das Gut zustehender Gericht auch mit eigenhändiger Namens Subscription und hochherrschaft-lich angebohrener zu Siegels Beidrückung doch in alle Wege unschädlich confirmiert = und meiner Tochter, nach erbrachten achten Gulden Handlohn von den damaligen beiläufigen wahren Guthswert und übrigen Gebühren eingehändigt worden.
So geschehen Wildenreuth – den 2lsten Martii ad 1776
Unterschrift: Johann Christoph Wilhelm Friedrich Freiherr von Podewils
Den 20sten August 1798 legt Johann Sparrer zu Birkenreuth (Wort) nicht nur seine ab dem besitzenden Gütlein zu bezahlen gehabte Angabefrist ad 50 fl sondern auf 15. Nachfristen á 10 fl mit 150 fl sohin für säumetl. Nach-fristen mit 200 fl ausschreiben, wovon derselben Schwiegermutter Margareth Mölkin 50 fl in ihren Lebzeiten noch einzuholen, die übrigen 150 fl hingegen Fristen zahlbar Nomino seiner Gemahlin Margareth Sparrerin geborene Mölkin in Handen behalten hat.
Birkenreuth bei Wildenreuth (1984)
Das „Wahrzeichen“ von Birkenreuth, die siebenstämmige Fichte unmittelbar am Pflanzgarten.
Nach Angaben von Gerda Wild wurde sie von ihrer Großmutter beim Mähen der Wiese mit der Sense verletzt als sie noch ein kleines Pflänzchen (1881) war. Trotzdem wuchs die Fichte weiter und es entwickelten sich sieben gerade Stämme.
Michael und Gerda Wild, die letzten Bewohner von Birkenreuth bei Wildenreuth