Simultanei (Simultankirche)
Die gewaltsame Einführung der Simultanei (Simultankirche) Sulzbachischen Land-Gericht Pargstein und Weyden auf des Herrn von Pudewels Adelichen Sitze Wildenreuth als Margfräflich-Bayreuthischen Lehen betreffend.
Beim Glaubenswechsel des 16. Jahrhunderts galt, besonders seit dem Augsburger Religionsfrieden vom Jahre 1555 der Grundsatz: „Cuius regio, eius et Religion“, das heißt der Landesherr konnte sein Glaubensbekenntnis auch seinen Untertanen vorschreiben. Die Einstellung der Landesherren des Gemeinschaftsamtes Parkstein/Weiden (wohin Krummennaab, Burggrub, Thumsenreuth, Erbendorf, Siegritz gehörten) war eine andere als jener des kurpfälzischen Amts Waldeck (mit Trautenberg, Lehen, Reuth, Friedenfels jenseits des Grenzbaches).
Der Herzog von Neuburg/Sulzbach, Ottheinrich schrieb 1542 allen Untertanen die Ausübung der „Augsburger Konfession“, das heißt des Luthertums, 1543 eine neue Kirchenordnung vor, wogegen der kurpfälzische Mitbesitzer, Ludwig VI. nichts einzuwenden hatte. Als sich Ottheinrich dem schmalkaldischen Bunde der Lutherfreunde angeschlossen, wurde sein Land 1546 – 1552 vom Kaiser besetzt und vorübergehend die katholische Religion wiedereingeführt. Doch 1554 verhilft Ottheinrich, seit 1556 auch Herr der Kur-Oberpfalz, wieder dem Luthertum zum Siege, dem auch seine Nachfolger, Herzog Wolfgang (der 1560 eine neue Kirchenordnung einführte) und Philipp Wilhelm (seit 1569) huldigten.
Dagegen suchten die kurpfälzischen Mitbesitzer des Gemeinschaftsamtes, Kurfürst Friedrich III. (1559 – 1576) und Casimir (1583 – 1610) wie ihren oberpfälzischen Untertanen, so auch jenen des Gemeinschaftsamtes ihren Kalvinismus aufzuzwingen, jedoch vergeblich. Vom damaligen Pfarrer von Krummennaab (lutherisch) heißt es in der Visitation von 1576, er habe zwar nicht weniger als 7 Jahre in Wittenberg studiert, aber im Examen „sehr übel respondiert“ (geantwortet). Auch habe er in zwei Jahren nicht mehr kommuniziert. Die Krummennaaber Kirche war damals sehr baufällig, sodaß der Pfarrer bei Regen nicht auf den Predigtstuhl, die Leute nicht in den Bänken stehen konnten. Als Brauch wird erwähnt, daß die Kindlmahle“ (Taufschmaus) zwei Tage dauerten.
Kurfürst Ludwig VI. (1576 – 1583) und Friedrich VI. (1610 – 1620) waren lutherisch eingestellt. Die Trautenberger auf Reuth, als Besitzer des „Kirchleins“ (der „Pfarrei“) Krummennaab, wurden alsbald lutherisch und ersetzten ihren katholischen Pfarrer durch einen lutherischen Prädikanten; als solcher ist im Visitationsprotokoll 1557 Johann Reschel bezeugt, „noch im Papsttum zu Kulmbach ordiniert“, er beklagt sich, daß er noch nicht einmal die neue Kirchenordnung erhalten; ihm folgte 1579 Laurentius Wolff, 1581 M. Justus Blochius.
Von den damaligen Krummennaaber Hofmarksherren waren die Notthafft lutherisch, die Wisbeck (seit 1564) kalvinisch, die von Rochau (seit 1571) lutherisch).
1583, am 8. Juli verkauft Heinrich von Trautenberg auf Reuth sein Kirchlehen Krummennaab, nämlich die Pfarrei (das Patronatsrecht), Pfarrhof, Schulhaus, Pfarrwiddum mit allen ihren Zugehörungen an den damaligen Besitzer der Hofmark Krummennaab Georg von Rochau; nur Kirchstuhl, Erbbegräbnis in der Pfarrkirche und gewisse Gottesdienste in der Reuther Schloßkapelle werden ausbedungen; der Kaufpreis betrug 470 rheinische Gulden und 20 Guldenthaler Leihkauf. Wegen ihrer Bedeutung folgt diese Urkunde am Schlusse dieses Buches. Lutherischer Pfarrer zu Krummennaab war von 1603 – 1615 Thomas Grüner, der dann Propst in Erbendorf wird; 1615 – 1627 Wolfgang Härtl.
Erst als sich herausstellte, daß im Gemeinschaftsamt, wo der kalvinische Kurfürst von der Pfalz und der katholische Herzog von Neuburg Mitbesitzer waren und noch dazu der lutherische Herzog von Sulzbach Namens seines Neuburger Bruders regierte,das Normaljahr keine Berechtigung habe, vielmehr bei der Verschiedenheit des Bekenntnisses der Landesherren freie Religionsübung am Platze sei, befahl diese der Kaiser,der katholische Neuburger Herzog verlangte Gleichberechtigung seiner katholischen Untertanen. Allein erst mehrere Verträge führten zu einer Einigung: 1652, am 22.Februar schlossen Christian August von Sulzbach und der Neuburger Erbprinz Philipp Wilhelm den Kölner Vergleich, durch den im Herzogtum Sulzbach das Simultaneum (eingeführt, das heißt Kirchen, Schulen, Pfarrhöfe und anderes gemeinsames Eigentum der Katholiken und Protestanten, Grundstücke und dergleichen in gemeinsamer (halbschei-diger) Benutzung beider stehen sollten. 1652, am 17. Juli versprach Kurpfalz im Prager Vergleich sein Miteigentum im Gemeinschaftsamt an Neuburg-Sulzbach gegen Ablösung abzutreten. 1656, am 16. Januar trat der Sulzbacher Herzog Christian August zur katholischen Kirche über, nachdem ihm der Neuburger Herzog die Oberhoheit über das Herzogtum Sulzbach sowie das Einlösungsrecht auf die kurpfälzische Halbscheid abgetreten hatte. Obwohl nunmehr der Neuburger und Sulzbacher Herzog katholisch waren, wurde letzterer auch weiterhin Beschützer der Protestanten, jetzt allerdings aus politischen Gründen, nämlich aus Verärgerung darüber, daß Neuburg 1662, am 22. November im Heidelberger Vertrag die kurpfälzische Halbscheid einlöste, also im Gemeinschaftsamt wiederum Mitbesitzer neben Sulzbach wurde.
Philipp Wilhelm von Neuburg ließ auch bereits im Jahre 1663 durch seinen Oberkanzler v. Giese das Simultaneum gewaltsam einführen, so am 27. August auch in Krummennaab; wohl wegen Mangel an katholischen Geistlichen vereinigte man die ehemaligen Pfarreien Krummennaab, Thumsenreuth und Wildenreuth mit der Pfarrei Erbendorf, sie wurden deren Filialen.
Die protestantische Pfarrei Krummennaab dagegen blieb bestehen, nur wurde nach Weggang des Pfarrers Dümler 1678 der Pfarrsitz nach Thumsenreuth verlegt und werden seitdem die beiden protestantischen Pfarreien Krummennaab und Thumsenreuth von dort aus (in Personalunion) im Wechsel versehen.