Die Anfänge des Landsassengutes Troschelhammer sind in das Jahr 1571 zu setzen, als durch brüderliche Erbteilung der dortige Eisenhammer samt einer Mühlstatt in den Besitz von Joachim von Zedtwitz überging. Zuvor besaßen Christoph von Zedtwitz und seine Gattin Margarete, eine geborene Kreß, die objektmäßig von einander unterschiedenen Güter Troschelhammer, Pechhof und Dießfurt. Diese wurden nach dem Tod des Christoph von Zedtwitz so aufgeteilt, daß Joachim von Zedtwitz Troschelhammer samt den dortigen Gutszugehörungen und sein Bruder Christoph Heinrich Dießfurt und Pechhof erhielten. Joachim von Zedtwitz, der wegen geringeren Nutzens seines übernommenen Erbantäiles gegenüber Pechhof und Dießfurt zusätzlich zweitausend Gulden Audgldich erhielt, verstarb mit Hinterlassung noch unmündiger Söhne, weshalb deren Onkel Christoph Heinrich von Zedtwitz als Vormund eingesetzt wurde. Dieser verkaufte 1576 Dießfurt und Pechhof seinem Schwager Hans Wild zu Wildenreuth und ließ in Troschelhammer die Mühlstatt neu aufbauen.
Aufgrund neuerlicher Teilung zwischen den beiden erbberechtigten Brüdern kam Troschelhammer 1598 an den älteren Christoph von Zedtwitz und nach dessen Tod 1600 an den jüngeren Joachim von Zedtwitz, der das Landsassengut mit Nachdruck immer Troschelmühle nannte. Von ihm erbte es im Jahr 1619 Wolf Dietrich von Zedtwitz, der noch 1628 als Landsasse geführt wurde, obwohl bereits zu Jahresbeginn 1627 Hans von Podewils erklärte, das baufällige Hammergut Troschelmühl, so in die zehn jahr lang nicht gangbar gewest, von Wolf Dietrich von Zedtwitz käuflich erworben zu haben. Er besaß auch Dießfurt und Pechof, hielt sich aber nicht im Lande auf und verweigerte auch den Übertritt zum katholischen Glaubensbekenntnis.
Das Landrichteramt Waldeck wurde deshalb 1629 angewiesen, zumal Hans von Podewils wie vielen anderen evangelischen Landsassen aufgetragen war, bei Widerstand gegen die gegenreformatorischen Maßnahmen dessen Besitzungen sogleich zu verkaufen und den Gutsherrn, sofern er ins Land käme, in Haft zu nehmen. Später erhielt dieser – inzwischen brandenburgischer Amtmann in Creussen und Pegnitz – von der Regierung in Amberg die Erlaubnis, sich einen Monat lang auf seinem von grund verderbten Gut aufhalten zu dürfen.
Alsbald war sein Sohn Erdmann Ernst von Podewils Inhaber der Güter Dießfurt, Pechhof und Troschelhammer (jetzt Troschelmühle), wurde aber 1644 ebenfalls wegen eines Aufenthaltes im Land abgewiesen. Er verkaufte 1649 das Gut an Johann Georg Ernst von Reiß, um ererbte Schulden abstatten zu können, nur hatte er auch hiebei deswegen, weil der Käufer der widrigen Religion zugetan, Schwierigkeiten, die landesherrliche Kaufbewilligung zu erlangen. Schließlich wurde diese Genehmigung doch in Aussicht gestellt, sofern Johann Georg Ernst von Reiß innerhalb eines halben Jahres seine Zusage, zum Katholizimus übertreten zu wollen, verwirklicht. Als er im Juni 1653 ein Zeugnis des Kapuzinerpaters Corbinianus aus Straubing vorlegte, wurde der Kaufvertrag ratifiziert und der neue Gutsherr in die Landsassenpflicht genommen.
Johann Georg Ernst von Reiß war hier zwei Jahrzehnte Gutsherr und hinterließ 1672 den Besitz seinem Sohn Franz Heinrich von Reiß, aus dessen Erbschaft es zunächst an den jüngsten Sohn Georg Ernst Von Reiß und dann an dessen älteren Bruder Hans Kaspar überging.
Im Jahr 1711 mußte aber das Ritter- und Landsassengut Troschelhammer versteigert werden, um die aus früherer Zeit noch anstehenden Erbschaftsansprüche der übrigen Geschwister befriedigen zu können. Den Gutsbesitz erwarb nun der kurfürstlich pfälzische Hauptmann Johann Wilhelm von Eberts, der Gatte einer der Reiß'schen Töchter Maria Anna von Eberts, die bereits 1722 als Witwe genannt wird, verkaufte das teilweise ererbte, teils auch von ihren Geschwistern erkaufte Gut Troschelhammer aber erst 1741 ihrem aus denen kaiserlichen wider den Erbfeind geführten Kriegsdiensten „als lieutenant angekommenen sohn Maxibilian Philipp Adolf von Ebers“.
Als dessen Besitznachfolger wurde 1749 Johann Adam von Grafenreuth in das Landsassengut Troschelhammer eingewiesen. Er schloß am 30. August 1769, inzwischen Geheimer Rat und Generalmajor, mit dem Stiefsohn des Hammerguts- und Hofmarksinhabers zu Vilswörth und Fünfeichen bei Amberg Leonhard Anton von Frank einen Eventualkauf, der obrigkeitlich auch genehmigt wurde, so daß – als im Januar 1770 der General von Grafenreuth gestorben war – Leonhard Anton von Frank 1771 als Landsasse auf Troschelhammer angenommen und in den Besitz eingewiesen wurde. Dieser starb 1785 (24) und hinterließ den Gutsbesitz seinem noch unmündigen Sohn Karl, für den Leonhard von Frank auf Gmünd die Vormundschaft übernahm und der nach Erlangung der Großjährigkeit bis 1831 Gutsherr auf Troschelhammer gewesen ist.