Ortschronik Wildenreuth

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Steuern und Abgaben 17. bis 19. Jahrhundert


Soweit die geschichtlichen Aufzeichnungen zurückreichen, haben wir in Wildenreuth die sogenannte Hofgenossenschaft, das heißt an der Spitze steht der Herrenhof, die Zinshöfe ordnen ihm sich unter. Die Zinsbauern mußten wie im übrigen Land, so auch bei uns fast alle öffentlichen Lasten allein tragen, weil sie der Gutsherr von sich abwälzte. Dazu kamen die von jeher bestehenden Abgaben (Der Zehent, das ist der zehnte Teil der Ernte) und die Frondienste, die im Anfang meist 3 Tage in der Woche ausmachten. Einquartierungen und die vielen Boten und Fuhrdienste stellten hohe Anforderungen die sich fortgesetzt steigerten. Die Leistungen an den Grundherren bestanden aus Besthaupt, groß und klein Zehent, Walburgi- und Michaeliszins, Holzmachen, Frondienst auf den Feldern und Wiesen, Flachsbrechen und Werg spinnen, Botengänge und Hilfe bei der Jagd. Diese Lasten hatten Bauern, sogar die Mietleute bis ins vorige Jahrhundert zu tragen. Wie sie sich auf das einzelne verteilen, wird später ausgeführt.

Im Mittelalter mußte sogar die Heiratserlaubnis erkauft werden. Auf diese Zeit härtester Leibeigenschaft weist heute noch ein Wort, daß die barbarischen Zustände, wo Jagdfrevel noch mit Handabhauen bestraft wurde: „Der Knecht ist mein, ich mag ihn sieden oder braten“. In jenen Zeiten wurde der Grundherr zum unbeschränkten Gebieter, dem dann auch Wald und Wasser, selbst die Luft samt Bewohnern allein gehörte. Die Gegenleistung des Hofmarksherren bestand neben dem Schutz der Untertanen von Wald, Wiese und Wasser aus der Verpflichtung zur Hengst-, Stier- und Eberhaltung.
Mit dem Aufblühen der Städte („Stadtluft macht frei“) wurde mancher Bauer versucht, dorthin zu ziehen. Die Folge war eine rücksichtsvollere Behandlung.

Mit Beginn des 14. Jahrhunderts war in unserer Gegend Land und Wald in festem Besitz. Der Bauer konnte nicht mehr auf den Wald zurückgreifen, um seinen Söhnen ein Gut herauszuschneiden – er mußte teilen. Jetzt nahm der Grundherr Gemeindeweide und Bannwald für sich, die Jagdfron wurde umgemessen (nicht mehr zahlenmäßig) festgelegt, sondern nach Bedarf. Dazu erfolgte noch die Einführung des römischen Rechts. Dadurch verlor der Bauer die Teilnahme an der Rechtssprechung – er war zum Ausbeutungsobjekt herabgesunken. Als dann seine wirtschaftliche Lage trostlos geworden war, kam es zur Revolution, zum Bauernaufstand. Wie in Bayern, so war auch in der oberen Pfalz von diesen Bauernunruhen wenig zu fühlen, denn hier herrschten etwas bessere Verhältnisse, außerdem blieb unsere Gegend (und das wird wohl der Hauptgrund sein) von Hetzern und Aufwieglern, die die neue Lehre von der Freiheit des Christenmenschen zu ihren Gunsten mißbrauchten, verschont. Im 16. Jahrhundert, zur Zeit der Türkenkriege, wurden die Mittel hierzu durch außerordentliche Steuern aufgebracht.

Ein Türkensteuerregister vom Jahre 1581 im Staatsarchiv Amberg zeigt uns die Besteuerung der einzelnen Anwesen.
Von Hundert Gulden Besitz mußten 50 Kreuzer Steuer gegeben werden.

So mußten zum Beispiel beisteuern:
Hans Dolhopf, der Wirt: 300 fl. Vermögen 2 fl. 33 Kreuzer
Hans Schieder, Steinbach: 700 fl. Vermögen 5 fl. 50 Kreuzer
Die Mietleute zahlten jede Person 8 Kreuzer
Die Dienstboten des Hans Wild (des Hofmarksherren) steuerten bei:
1 reisiger Knecht 6 Kreuzer
1 Hausknecht 8 Kreuzer
1 Bauknecht 7 Kreuzer
3 Mägde (jede 3 Kreuzer) = 9 Kreuzer

Neben diesen außerordentlichen Steuern wurden Jahr für Jahr die gewöhnlichen Steuern, die sogenannten „Ordinary“-Steuern erhoben:
Oswald Steinhauser, Bader, zahlte im Jahre 1616: 1 Gulden
Hans Simmerl: 1 Gulden
Adam Grünwaldt, Gössenreuth: 2 Gulden 55 Kreuzer
Hans Grünbauer, Neuenreuth: 3 Gulden 15 Kreuzer

Zum Vergleiche führe ich die Steuern vom Jahre 1636 an:
Hans Reichardt Steinhauser, Bader: 0 Gulden 30 Kreuzer
Georg Simmerl: 0 Gulden 12 Kreuzer
Hans Grünwaldt, Gössenreuth: 0 Gulden 0 Kreuzer
Erhard Grünbauer: 0 Gulden 40 Kreuzer

Mit dem wachsenden Wohlstand werden auch die Steuern in den folgenden Jahren wieder höher. Die oben genannten vier Bürger entrichteten in den Jahren:
1654 1 fl. 10 Kreuzer, 1 fl. 10 Kreuzer, 3 fl. 0 Kreuzer, 3 fl. 30 Kreuzer
1708 0 fl. 45 Kreuzer, 0 fl. 45 Kreuzer, 2 fl. 48 Kreuzer, 3 fl. 0 Kreuzer
1729 1 fl. 25 Kreuzer, 1 fl. 26 Kreuzer, 4 fl. 36 Kreuzer, 6 fl. 36 Kreuzer

Schon aus diesen Steuererträgnissen ist zu ersehen, daß Einquartierungen infolge des spanischen Erbfolgekrieges (1701 – 1714) große Lasten und Unkosten, ja teilweise Verarmung im Gefolge hatten.

Im österreichischen Erbfolgekrieg (1740 – 1748) hatte unsere Gegend erneut schwere Leiden auf sich zu nehmen.

Am 15. Januar 1755 bittet der Gütler Johann Grünbauer von Gössenreuth, ihn gegen die nochmalige Einhebung der Kriegssteuer zu schützen. Er habe bis dato bereits 18 Kriegssteuerraten bezahlt, und weist dies durch Quittungen nach, Ebenso tritt Johann Neumeyer von Neuenreuth mit einer Reklamation auf. Er stellt unter anderem vor, daß Neuenreuth im Jahre 1743 schon eine ungarische Einquartierung von zwei Hauptleuten, 2 Leutenants samt vielen Mannschaften und Pferden von den königlich ungarischen Potz datzky’schen Kürassier-Regiment 3 Monate lang haben und verpflegen müssen.

Es habe neben dieser kostbaren Einquartierung, für welche bisher noch nichts vergütet sei, seither bezahlt werden müssen:
6 Brand- und 13 andere Contributionen, in allem 19 ganze Steuern und hiezu 2 schon bezahlte (!) Steuern nachzuzahlen oder es ansonst mit exekultiva bedroht sei.
Auch später noch waren Einquartierungen an der Tagesordnung.

Der Großvater des Theodor Trötsch (vulgo Mulzer) von Wildenreuth erzählte seinem Enkel von der Zeit, als in Steinbach Kürassiere (angeblich französische, es dürften jedoch bayerische Dragoner gewesen sein, die vordem als Kürassiere bezeichnet wurden!) einquartiert waren. Diese hätten den Steinbach (Forellenbach) so ausgeplündert, daß seit dieser Zeit darin kein Fisch mehr zu finden sei. Die Reiter hätten ihn oft mit aufs Pferd genommen und ihn so zur Schule nach Wildenreuth gebracht.

Der Ullenbauer in Wildenreuth hatte den Quartierungen mit ausgebreiteten Armen den Hof verwehrt. Seiner Bestrafung sei er nur durch die Flucht entgangen. Längere Zeit hätte er sich im Geißelhof in einem Heustock versteckt aufgehalten.

Nach diesen außerordentlichen Belastungen wollen wir die Hauptlast des Bauern der früheren Jahrhunderte, Frondienste und Scharwerk näher betrachten.
Nicht nur die Bauern des Dorfes Wildenreuth waren den Schloßherren scharwerkspflichtig sondern auch diese von Gössenreuth und Frodersreuth.

Das Urbar von 1678 trägt als Anmerkung:
„Die Frodersreuther Unterthanen seindt ebenfalls gleich denen Wildenreuthern dem Hochfürstlichen Brandenburg Mannlehen angehörig und der Behölzung auch Hudtweiyt nit weniger befreyet, wie sie dann auch zu dem Flecken Wildenreuth in Zumachung derselben mit Menthvndt Handarbeith das Ihrige vmsonst beytragen thun (= umsonst beiarbeiten).“
Nach diesem Salbuch betrugen die Lasten und Abgaben für einen ganzen Hof (Lehner, H.No. 55):
• zinset jährlich Walburgi und Michaeli 2 fl. 23 Kreuzer
• gibt eine Fastnachtshenne oder 7½ Kreuzer
• zweiy Herbsthahnen oder 7 Kreuzer
• ein Napf Mahen (= Mohn) oder 7 Kreuzer
• ein Schock Eier oder 7½ Kreuzer
• zehn Zins Käse oder 7 Kreuzer
• ackert auf dem Zehengut sieben Tage, dabey er jeden Tag auf die 6 Tage frühe und zu mittage also 2 Mal und den Siebenten Tag dreymal zu essen auch anbey jedesmal fryhe vor das Menth-, Viehe einen Bischel Heu zu empfangen hat, Mähet 2 täg, dabei er jedesmal 3 mal zu essen, schneidet 4 Tage, wobei er auch jedesmal 3 mal zu essen. Führet 10 Klafter Holz, wann er solche abgeführt, gehört ihm ein stuckh Brot, führet ers aber nit, gibt er 4½ Kreuzer (Ähnliches konnte man sich auch vom Mähen (pro Tag 4 Kreuzer, 2 Pfennig) schneiden (3½ Kreuzer) und ackern (10 Kreuzer) loskaufen).
• fahrt das Backgetreide zu und aus der Mühle, hat alle Zeit ein Stück Brot. Fahrt, das Saatgetreide ins Feld; wenn es reif wird bei der Ernte wieder in den Stadel. Wenn er eingefahren hat, hat er ein Stück und einen Trunk Konvent.
• Fährt den Flachs in- und aus der Röst, wie auch vom Feld, dafür jedesmal ein Stück Brot.
• Fährt das Heu und das Krummet von der Hofpoint und Neuenwiese, wovor er jedesmal, sooft er einfährt, ein Stück Brot.
• Item gräbt er Kraut und Rüben aus dem Feld, dabei er ebenfalls ein Stück Brot (hat).
• fährt im Jahr einen Sägbaum über die Brücke (das ist ins Schloß) davor er ein Stück Brot und ein Viertel Bier zu empfangen.
• fahret, da es von Nöten, Zimmer- und andere Materialien zum Schloßgebäude über die Brücke, dabei er, wenn nur eine Fuhr geschieht, ein Stück Brot, dauert aber das Fahren einen ganzen oder Halben Tag, die nötige Kost und Fütterung.
• Jagd, sooft mans begehrt. Da ein ganzer Tag gejagt wird, gibt man ihm zu Frühe Suppen und ein Stück Brot; wenn er wieder kommt, ein Stück Brot.
• fahrt den hohen Wildzeug (Jagdgeräte für Hirsch- und Großwildjagd), wann er kommt, hat er ein Stück Brot.
• schafft einen Heuer in die Hofpaint zu Heil (beim Krummet aber nit), wenn er fertig, hat er ein Stück Brot.
• gibt das beste Haupt (= beim Tode des Besitzers gehörte das beste Stück Vieh im Stall dem Hofmarksherren)
Den achten Gulden Kaufrecht (in Veränderungsfällen gehörte der achte Teil des Besitzesrin Geld umgerechnet dem Herrn, eine ganz einträgliche Erbschaftssteuer).
• den zehnten von Flachs und allem Getreide
• das zehnte Lamm und die zehnte Gans

Im Jahre 1743 kommt zu diesen Lasten noch: 1½ Tag auch Erdäpfel graben.
Als Anmerkung steht verzeichnet:
„Unter den Baumateralien will Heß (= der Vorfahr des Lehner) keinen Kalk fahren, weil niemals der gleichen an die Untertanen verlangt, sondern durch der Herrschaft Geschirr gefahren worden. Wenn ihnen aber das Schindel-holz nach Bedarf gratis gegeben würde, wollen sie auch Kalk fahren“.

Sulzbach, den 20. September 1743 wird verfügt:
„hat den Kalch wie alle andern Materalien ohnweigerlich zu führen“. Die Hofmark verlangt auf den Zehent von den Kartoffeln, die Untertanen wollen sich aber hiezu nicht herbeilassen. Die großen Güter (z. B. Bayer, Gastwirt) waren 1768 wie folgt belastet:
Hans Bayer, nun Michael Bayer zinset 37 Kreuzer und soll 4 Zinskäse geben
Schneidet 4 Tage
Mähet 2 Tage
Hauet 2 Klafter Holz gegen Reichung der Kost des Tags 3 mal und ein Klafter ohne Kost und Lohn.

Dann ist er schuldig auf Begehren nebst diesen noch 3 Klafter zu hauen, wo ihm für jede Klafter 18 Kreuzer bezahlt wird.

• hilft jagen auf Groß- und Kleinwildbrett,sooft ihm geboten wird, Da einen ganzen Tag gejaget wird, bekommt er früh eine Suppen und ein Stück Brot bei der Wiederkunft.
• breitet Mist umsonst.
• rauft, gäthet und riffelt Flachs, dafür ihm jederzeit ein Stück Brot gegeben wird.
• gehet Boten auf (Gleich wie die Hofmarksherrschaft niemanden mehr aufleget, als was er tragen kann, also sind auch die Untertanen soviel zu tragen schuldig) und hat von der Meile 7 Pfennig, dann bei der Rückkunft ein Stück Brot.
• ackert 2 Tage, wobei er zu essen und dreimal Futter für die Anspann bekommt oder zahlt vor jeden Tag 10 Kreuzer.
Hat er aber kein Menath, so ist er weder zu ackern noch dafür zu zahlen schuldig.
Arbeitet zum Schloßbau über die Brücke um die bloße Kost, außerhalb der Brücken hingegen gibt man ihm des Tags 7 Pfennig nebst der Kost; gibt das beste Haupt und den Achtguldenkaufrecht, item den Zehent von Flachs und allen Getreide, ingleichen von Lämmern und Gänsen.

Bis zum Jahre 1743 von da ab kommt hinzu:
• Traget Bier aus dem Bräuhaus dafür 9 Kreuzer oder zu essen und zu trinken
• Hacket Kraut und bekommt jedesmal ein Stück Brot. Heuet die Hofpaint und bekommt und wenn er fertig ein Stück Brot
• Bricht einen Tag Flachs und die blose (bloße) Kost und noch einen Tag um 7 Pfennig Lohn nebst der Kost

Die Birkenreuther mußten das gefällte Wildbrett nach Wildenreuth schaffen, sonst waren sie sämtlich Zehent frei.

Auch Gössenreuth hatte mancherlei Vergünstigungen.
Johann Schieder (ein ganzer Hof) zinste jährlich 4 Gulden und 17 Kreuzer, mußte einen Tag düngen und zahlte für das übrige Scharwerk nur 40 Kreuzer.
Egid Häupler mit 4 fl. 39 Kreuzer, Georg Ulmann, Thomas Schieder und Johann Trötsch mit 3 fl. 15 Kreuzer hatten die selben Vergünstigungen.
Alle diese Vorgenannten hatten nebst Besthaupt und Handlohe den Zehent zu entrichten.
Erhard Grünbauer (jetzt Johann Lehner) brauchte aber weder Dung zu fahren noch Zehent zu geben.
Die Winkelleute (= das sind Ausnahmleute) bezahlten pro Person 30 Kreuzer Schutzgeld an die Herrschaft, hatten aber keine Fron.

„Die Herbergsleute (die in Miete wohnten) hingegen, so ebenfalls 30 Kreuzer Schutzgeld geben, sind schuldig, bei Kost ohne Lohn, die Gärten und Wiesen abzuräumen, Kraut zu stoßen, zu hauen und zu blatten, die Erdäpfel 2 mal zu hacken, die Zeitlweid zu heuen, Flachs auszulegen und aufzuheben – und spinnen zu Haus, bei ihrer Kost 8 Pfund Werk, wo sie für die Elle Garn 7 Pfennig bekommen“.

Interessant dürfte auch ein Vergleich zwischen dem Salbuch 1678 und dem Kataster 1830 eines sogenannten mittleren Gutes sein.
Georg zinset 20 Kreuzer (Simmerl)
• mähet 1 Tag und schneidet 3 Tage
• heuet das Grummet auf der Hofpaint, wenn er fertig, bekommt er ein Stück Brot
• heuet die Neuwiesen um die Kost
• spinnt 5 Pfund Werk, die Elle um einen Kreuzer, haut 2 Klafter Holz um die Kost und muß auf Begehren noch 3 Klafter hauen, da ihm für jede Klafter 18 Kreuzer Lohn bezahlt wird
• macht Bänder aus der Hofmarkherrschafts Stroh
• legt das Getreide in den Stadel gegen dreimalige Kost des Tages
• drischt um 12 Maß
• hilft jagen gleich anderen Hintersassen
• brecht 2 Tage, doch darf er sonst keine Arbeit an Flachs, Dung breiten und Kraut verrichten, gehet Botenweis gegen 7 Pfennig von der Meile und ein Stück Brot bei der Wiederkunft.
• Ackert 2 Tage, (sonst wie Bayer 1768)
• arbeitet zum Schloßbau über die Brücken um die blose Kost, außerhalb derselben,
aber hat er neben der Kost täglich 7 Pfennig zu Lohn.
• tragt das Bier aus dem Brauhaus wofür er zu essen und Zu trinken bekommt oder 9 Kreuzer Zehent usw. sind wie sonst.

Thomas Simmerl leistete 150 Jahre später mit einem Besitz von 16 Tagwerk (heute 28½ Tagwerk):
Walburgiszins 10 Kreuzer
Michaeliszins 10 Kreuzer
3 Tage auf den Feldern schneiden
1 Tag auf den Wiesen mähen
2 Klafter weiches Holz hauen
3 Klafter (wenn begehrt) hauen
⅓ Klafter hartes Holz hauen
1 Tag Flachs brechen
1 Tag dergleichen Arbeit
5 Pfund 6 bündiges Werg spinnen
2 Tage ackern (wenn 1 Paar Ochsen gehalten wird!)
1½ Tage Strohbinder drehen und Getreide in den Stadel legen.
6 Tage Handlangen zum Gebäude über die Brücke
2 Tage Handlangen außerhalb derselben
12 mal Botengehen bis 1 Meile
10 Tage Botengehen tiber 1 Meile
12 Tage jagen
110 Tage im herrschaftlichen Stadel Getreide dreschen
1½ Tage Biertragen
2 Tage Grummet heuen
2 Tage auf der Neuwiese heuen
24 Tage Hopfen hacken, Streu rechen usw.

Für diese Fronarbeit wurden entweder Kost oder Geldentschädigungen, oft auch beides gewahrt, wie aus den früheren Ausführungen ersichtlich. Die herkömmliche Fronkost bestand:
Morgens in einer Konventsuppe, Griesbrei und 1 Stück Brot
Mittags: Gerstenbrei, 1 Stück Brot, ½ Maß Konvent (= Schöps)
Abends: Kraut, 1 Stück Brot, ½ Maß Konvent.

Als besondere Leistungen werden noch angeführt:
Den beiden Schullehrern (1 katholischer, 1 evangelischer),
Weihnachtssinggeld 5 Kreuzer, 4 Heller
Fastenspeis 5 Kreuzer, 4 Heller
Uhrrichtgeld 3 Kreuzer, 0 Heller
Orgelgeld 1 Kreuzer, 2 Heller
Die Gesamtlasten betrugen in Geldanschlag 69 fl. 55 Kreuzer.

Nach Abzug der Leistungen der Dienstherrschaft jedoch nur mehr 15 fl. 48 Kreuzer
wobei aber zu beachten ist, daß die Arbeit möglichst niedrig, die Kost aber ziemlich hoch bemessen ist.
Beispielsweise ist 1 Tag Arbeit (Mähen) mit 24 Kreuzer, die Fronkost mit 10 Kreuzer angesetzt.

Von dem Zehent erhielt ⅔ die Gutsherrschaft, 1/6 der evangelische, 1/6 der katholische Pfarrer. Es ist klar, daß der Zehentpflichtige bedacht war, seine Leistungen möglichst zu verringern. In der früheren Zeit wurden die Getreidegarben vom Stadel aus abgeliefert. Sie wurden vom „Hahnenbalken“ (der höchsten Stelle im Stadel) auf die Tenne geworfen, damit die Körner ausfielen. Später wurden die Garben von den „Zehentträgern“ gleich auf dem Felde eingesammelt. Auch da wußte man sich zu helfen:
9 Garben wurden sehr groß, die zehnte Garbe ganz klein gebunden und diese („Zehentgarbe“) auf die Seite gelegt. Auch erzählt man sich, daß mancher „Zehentdrescher“ recht große Holzschuhe bevorzugte, in welchen er das Getreide nach Hause trug.

Frondienste und Scharwerk mußten bis zum Jahre 1848 geleistet werden.

 

 

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