Ortschronik Wildenreuth

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Monographie Wildenreuth 1844


Verfaßt im Monate December 1844
von Johann Christian Wirner, Schullehrer in Wildenreuth von 1821 – 1869

 

Statistische Notizen
Wildenreuth, Pfarrdorf und Hofmark mit Schloß in dem Regierungsbezirke Oberpfalz und Regensburg, dem Landgerichte Neustadt an der Waldnaab, gehört zum Rentamte Weiden und steht unter der Gerichtsbarkeit des Freiherrlichen von Podewilsschen Patrimonialgerichts I. Claße, welches seinen Sitz zu Reuth hat. In kirchlicher Beziehung steht es unter dem Consistorium zu Bayreuth, Decanats Weiden.

Es ist 28 Stunden vom Regierungs-, und 3½ Stunden vom Landgerichtssitze entfernt, gränzt mit seiner Flur gegen Norden an die Markung Erbendorf, Hauxdorf und Burggrub, gegen Osten an die Flur von Gerbersdorf, Bach und Püllersreuth, gegen Süden an die Flur von Steinreuth, Kirchendemenreuth, Glasern und Friedersreuth und gegen Westen an den Staatsforst Pressath und Albenreuth; hat eine Kirche mit Friedhof, eine Schule, zählt 69 Häuser, 110 Familien, 453 Seelen, wozu noch folgende Ortschaften und Einöden gehören:

• Bach mit 3 Häusern und 28 Seelen, die Katholiken zu Bach gehören zum Schulsprengel Windischeschenbach
• Birkenreuth mit 7 Häusern und 37 Seelen
• Frodersreuth mit 11 Häusern und 67 Seelen
• Gössenreuth mit 7 Häusern und 55 Seelen
• Geiselhof mit 1 Haus und 9 Seelen
• Glashütte mit 4 Häusern und 38 Seelen
• Knierermühle mit 1 Haus und 8 Seelen
• Neumühle mit 1 Haus und 7 Seelen
• Neuenreuth mit 9 Häusern und 69 Seelen
• Steinbach mit 7 Häusern und 53 Seelen
• Steinbachmühle mit 1 Haus und 6 Seelen
• Ziegelhütte mit 1 Haus und 5 Seelen

Vermöge der hohen Lage, welche die Gegend hat, ist das Klima mehr rauh als mild, die Luft jedoch rein, gesund und die Winter sind oft streng und von langer Dauer. Von bedeutenden Waldungen wird die Flur auf der westlichen Seite begränzt, nach den anderen Himmelsgegenden hin trifft man hie und da Privatwaldungen welche jedoch nicht von Bedeutung sind; sie ist durchgehends bergig und läuft nur auf der östlichen Seite in eine etwas erhabene Ebene aus.
Der Boden ist verschieden, theils notdürftig, theils mittelmäßig fruchtbar und besteht auf den Bergen und Anhöhen größtentheils aus Quarzsand, hie und da mit Fraueneis (Gneis) vermischt, in den Niederungen aus einem Gemische von Lehm und Sand, daher von den Feldfrüchten Erdäpfel und Haber am besten gedeihen. Es wird zwar auch, besonders, wenn der Winter nicht zu streng und nicht von zu langer Dauer ist, Korn gebaut, aber es ist, so wie der Weizen und die Gerste, nicht sehr ergiebig. Der Futterbau ist mittelmäßig. Die Fruchtbarsten Wiesen liegen in einem Thale, das sich von Westen nach Osten hinzieht, und das von einem Bache, Sauerbach genannt, welcher ½ Viertelstunde westlich vom Orte entspringt, durchschnitten wird, der 3 Mühlen treibt, und viel zur Fruchtbarkeit dieser Wiesen beiträgt. Trotz der hohen Lage hat Wildenreuth hinreichend Wasser für Menschen und Vieh, besonders nachhaltende Quellen, die gutes Trinkwasser liefern und noch nie einen Wassermangel eintreten ließen.

Die Haupterwerbsquellen sind Ackerbau und Viehzucht – doch werden auch mehrere Gewerbe dabei getrieben, worunter das Weberhandwerk, da in hiesiger Gegend viel Flachs gebaut wird, das bedeutendste ist.

Es gibt der gewerbetreibenden Familien:
2 Bäcker
2 Büttner
1 Bräuer
1 Drechsler
3 Krämer
7 Leineweber
2 Metzger
1 Maurer Meister
4 Müller
4 Schmiede
9 Schuhmacher
1 Wagner
5 Wirthe
1 Zeugmacher
1 Gerber
1 Schreiner
4 Schneider

Einige Taglöhner-Familien und viele ledige Weibspersonen mit unehelichen Kindern, welche vom Erdäpfelbau und Taglohn leben und sich ziemlich gut nähren.

 

Kirche
Wann die alte, im Jahre 1808 wegen Baufälligkeit abgetragene Kirche erbaut worden sey, ist unbekannt. Die neue Kirche wurde in den Jahren von 1808 – 1810 bis auf die Ringmauer und das Dach zu Stande gebracht; blieb aber unausgebaut, weil es den Katholiken, welche das Simultan-Recht haben, an den nötigen Mitteln fehlte.
Im Jahre 1832 wurde sie völlig ausgebaut. Sie steht auf der östlichen Seite des Dorfes, ist von den Schloßgebäuden und dem Schulhause umgeben, und sieht mit dem Thurme nach Westen und mit dem Altare nach Osten, hat 2 gegenüberliegende Eingänge, 8 große und 3 kleine Fenster, eine gewölbartike Weißdecke, eine neue Kanzel, mit dem Podewils’schen und Lindenfels’schen Wappen geziert, eine neue gute Orgel, einen hübschen Altar, der aus einer Kirche bei Amberg ist, einen Taufstein und ein Marmor-Pflaster, ist 78 Fuß lang, 29 Fuß breit, 29 Fuß hoch, hell und geräumig. Auf der südlichen Seite die Sakristei und das sogenannte Herrenstübchen angebaut, und auf der westlichen Seite steht der Thurm, der vor einigen Jahren um 8 Schuh erhöht, verputzt, mit einem neuen spitzig zulaufenden Dachstuhl versehen und mit weißem Bleche eingedacht worden ist, und dadurch ein sehr schönes Ansehen bekommen hat.
Auf der Spitze ist, über der Thurmkuppel, eine Fahne mit einem Hahn und der Jahreszahl 1838 angebracht. In demselben hängen 3 Glocken, von denen die große die Umschrift hat: „Balthasar Blatzer gos mich in Eger 1712. Soli Deo Gloria“; und bei 600 Gl (Gulden) gekostet haben soll. Die mittlere trug die Jahreszahl 1669, und die kleine 1712, wurden beide ebenfalls in Eger gegossen, sind jedoch im Jahre 1830 beide zersprungen und wurden sodann 1833 vom Glockengießer Heinz zu Baireuth umgegossen, und zwar die mittlere um 40 Pfund schwerer, welche aber nun abermals einen Sprung bekommen hat. Sie hat folgende Inschrift: von F. Heinz gegoßen zu St. Georgen bei Baireuth Anno 1833. Ehre sei Gott in der Höhe! Friede allen Christen. Die Inschrift der kleinen Glocke lautet also: F. Heinz zu St. Georgen bei Baireuth goss mich. Durch Veranstaltung des Gemeindevorstehers Gg. Trötsch dahier wurde diese und die mittlere Glocke der Pfarrgemeinde Wildenreuth umgegossen im Jahre 1833.

Monogrfafie Wildenreuth 1833

Monogrfafie Wildenreuth 1833

Monogrfafie Wildenreuth 1833

Monogrfafie Wildenreuth 1833

Auch eine alte Thurmuhr mit Viertelwerk befindet sich auf demselben, die aber schlecht ist, und immer einer Reparatur bedarf. Von Denkmälern hat die Kirche nur eines aufzuweisen. Es ist ein in Steingehauenes Basrelief, auf der südlichen Seite neben dem Altare in die Ringmauer der Kirche eingemauert, und hat folgende Umschrift: „Also hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingebor: Sohn gab Joh. 3. Der Wohledl gebor: gest. und Mannveste Hr. Hanß Ernst v. Pudewels uff Wildenreuth, Diebfurth Pechhof Leutenannt ist geb. zu Wildenreuth den 19 ten Sept. 1638 zwisch. 4ru.5 Uhr N. Tag welch. den 26. Aug. 1669 bei Redwitz vor dem Thor v. 2 Chur. Bayr. Reitterschelm: zw. 4 und 5 Uhr N. Tag Erschossen worden, da er in dieser Eitelkeit gelebet 30 Jahr 48 Wochen 6 Tag. Von Bildnissen sind in der Kirche blos vorhanden: Christus am Kreuz, Maria, Jakobus als Kirchenpatron, und Moses mit den Gesetzestafeln, und noch 2 kleine schlechte Gemälde.


Schule
Über die Errichtung der hiesigen Schule und über die Dotation des Schuldienstes, mit welchem von jeher der Cantors- Organisten- und Kirchendienst verbunden war, ist nichts bekannt. Das Schulhaus wurde in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts ganz neu erbaut, und 1822 durch eine Haupt-Reparatur zweckmäßiger eingerichtet.

 

Kirchliche Geschäfte
Die Entstehung und Gründung der Pfarrei Wildenreuth ist unbekannt. So weit die vorhandenen Nachrichten in die Vergangenheit hinaufreichen, erscheint Wildenreuth als selbstständige Pfarrei, welcher auch in früheren Zelten nicht mehrere Ortschaften einparachirt (eingepfarrt) waren, als es jetzt sind.
Die protestantischen Einwohner zu Bach sind erst zu Anfang dieses Jahrhunderts aus der katholischen Pfarrei Windisch-Eschenbach ausgepfarrt und nach Wildenreuth eingepfarrt worden. Jedoch standen dieselben zu jeder Zeit in kirchlichem Verbande mit Wildenreuth.

Vom Abzug des Pfarrers Lehsner nach Kaltenbrunn im Jahre 1682 an wurde die Pfarrei Wildenreuth bis 1685 von Laur. Pollmann, Pfarrer in Parkstein, versehen. Derselbe scheint jedoch nach Wildenreuth gezogen zu seyn, und von da aus die Pfarreien Parkstein und Kirchendemenreuth versehen zu haben. Seit dieser Zeit erscheinen die 3 Pfarreien Wildenreuth, Kirchendemenreuth und Parkstein als combinirtr deren gemeinschaftlicher Pfarrer in der Folge stäts in Wildenreuth sein Domizil hat. Wann die Reformation in Wildenreuth eingeführt worden sey, ist unbekannt. Wahrscheinlich geschah es hier zu derselben Zeit wie in Parkstein, nämlich 1545, nach dem Pfalzgraf Ott Heinrich im Jahre 1542 und Churfürst Friedrich 1546 die evangelische Religion angenommen hatte.

1579 zog Georg Weichsel, der erste bekannte protestantische Pfarrer, dessen Kirchenbuch noch vorhanden ist, hier auf. Während des 30jährigen Krieges, da Wildenreuth wieder katholisch werden sollte, wurde die Pfarrei eine Zeit lang von den katholischen Pfarrern in Erbendorf versehen.

In Folge des im Jahre 1652 am 22. Februar zu Cöln zwischen dem Pfalzgrafen Christian August und dem Erbprinzen Philipp Wilhelm von Neuburg gestifteten Vergleichs, wurde am 20. April 1663, mit Anwendung militärischer Gewalt, das Simultaneum eingeführt, obgleich damals kein einziger Katholik in Wildenreuth ansäßig war: vid. (siehe) aktenmäßige Geschichte des Cölnischen Vergleichs p. 80.

In Folge der Einführung des Simultaneums kam nicht nur die Pfarrgemeinde um den alleinigen Besitz der Kirche und der Waldung, sondern es mußten auch die Pfarr- und Schulgründe, so wie die übrigen Einkünfte der Pfarr- und Schulstelle mit den Katholiken getheilt werden, so daß die Pfarrei statt ⅓ des großen Fruchtzehnds nur ⅙ desselben und der Schullehrer statt 1 nur 62 Gl für die ehemalige Victualien-Sammlung erhält.

Die protestantischen Geistlichen, welche seit Einführung der Reformation bis zum Jahre 1579 die Pfarrei Wildenreuth versahen, sind unbekannt.
Von da an folgten:
1. Georg Weichsel, von 1579 – 1590
2. Johann Schnabel, von 1590 – 1600
3. M. Adam Rauner, aus Nabburg von 1600 - ????
Während des 30jährigen Krieges wurde die Pfarrei von katholischen Pfarrern aus Erbendorf versehen.
4. Salomon Flednitzer,von 1649 – 1675
5. Johann Markus Leßner, von 1675 – 1682
Von 1682 wurde die Pfarrei Wildenreuth von Parkstein aus durch Lorenz Pollmann versehen.
6. Johann Henneus, 1685 – 1691
7. Simon Kraus, von 1691 – 1711
8. Johann Adam Fuchs, von 1711 – 1722
9. Paul Pauker, von 1722 – 1729 (von 1729 bis 1745 Pfarrer in Erbendorf)
10. Abraham Fischer, von 1729 – 1754
11. Michael Grädel, von 1754 – 1768
12. Joachim Philipp Georg Panzer, von 1768 – 1784
13. Christoph Gottlieb Grädel, von 1784 – 1807
14. Gustav Wilhelm Gottlieb Schäzier, von 1808 – 1829
15. Gustav Wilhelm Gottlieb Tretzel, von 1830 – 1834
16. Johann Georg Holzinger, von 1835 – 1842
17. Eduard Moritz Philipp Adolf Gabler, von 1842 – ????

Schullehrer zu Wildenreuth waren:
1. Hans Mulzner, von 1582 – 1594
2. Fritz Flad, von 1596– 1613
3. Caspar Zunkeisen, von 1633 – 1636 (kam 1636 nach Thumsenreuth und 1639 nach Wiesau).

Hans Weihl im Jahr 1645.
Johann Rosenschon im Jahr 1651.
Sein Vater war Koch im hiesigen Schloß, Hofmarksrichter, Gerichtsschreiber und Umgeldner.
Egid Deucher im Jahre 1673, Gerichtsschreiber und Organist.
Johann Philipp Rauh, 1680.

Als Präceptoren kamen vor:
Nicolaus Orla und Hans Hasgeil, welche jedesmal Schreiber im Schloß waren.
Ferner sind angestellt gewesen:
Andreas Filchner, ehemals Schneider von hier 1690 – 14. Dezember 1717.
Stephan Hofmann (Webermeister).
Caspar Nicol aus Erbendorf 1795.
Johann Georg Walch aus Floß, gest. 1803. Wolfgang Johann Wirner aus Floß von 1804 – 1821.
Johann Christian Wirner von 1821–1869.

An Rechten besitzet lediglich der prot. Religionstheil, und zwar seit undenklichen Zeiten, einige beständige Grundzinse, als 1. vom Bauer Johann Trötsch in Gössenreuth 12 Nr.
2. Vom Hofbesitzer Veit Trötsch in Wildenreuth 1 3/4 Kr. und
3. vom Müller Georg Lehner von der Neuenmühl 15. Kr.

Außer den sonntägigen Gottesdiensten, den Festtagen, den Aposteltagen, den Wochenbetstunden und Leichenpredigten sind außerordentliche Gottesdienste folgende gewöhnlich:
1. Der gestiftete Deucher’sche Gottesdienst, welcher gewöhnlich am Osterdienstag abgehalten wird.
2. Der auf jedesmaliges besonderes Verlangen der Gössenreuther Gemeinde zum Andenken an ein heftiges Gewitter am 25. Juli abzuhaltende Gottesdienst.
3. Der auf jedesmaliges besonderes Verlangen der Gemeinde Wildenreuth zum Andenken an ein Hagelwetter an jenem Samstage, welcher dem 1. August zunächst fällt, abzuhaltende Gottesdienst.
4. Die Betstunden an dem Namenstag Sr. Majestät des Königs und an den Geburtstag Ir. Majestät der Königin.


Politische Geschichte
Die Entstehung des Ortes Wildenreuth ist unbekannt. Es soll sonst Wellenreuth geheißen haben. Unter diesem Namen kommt wenigstens der Ort in Urkunden von 1431 und 1462 vor. Auch in der Volkssprache heißt er noch immer Wellenreuth. Der Name Wildenreuth scheint von der adeligen Familie der Wilde herzukommen, welche das Gut Wildenreuth bis 1611 besaßen. Dieses herrschaftliche Gut und uralter Rittersitz, war seit den ältesten Zeiten ein markgräflich Brandenburgisches Lehen. Jedoch behauptete Pfalz Neuburg das Landeshoheitsrecht, sich auf einen Vertrag vom Jahre 1403 berufend, in welchen „Wellenreuth“ den Untermarkten zu Parkstein zu geeignet worden sey.
Dem scheint jedoch eine Urkunde von 1462 zu widersprechen, nach welcher sich erst jetzt die Gebrüder Georg und Adam Wild von Wellenreuth mit ihrem Schloß und Gut freiwillig in Schutz und Schirm Ludwigs, Pfalzgraf bei Rhein, Herzogs in Nieder- und Oberbaiern, begaben. So viel ist gewiß, daß von 1462 an Wildenreuth zum Amt Parkstein gehörte und mit demselben die nämliche politische Geschichte hatte.

Was man übrigens in alten Urkunden von diesem Gute findet, besteht darin, daß im Jahre 1431 der Probst auch das Convent zu Speinshard’sche Recht und Gerechtigkeit auf die Pfarre Pressath den Wilden zu Wildenreuth durch einen Revers abgetreten haben. Im Jahre 1487 hat Georg von Egloff-stein, Landrichter zu Waldeck, der Frau Kunigunda Wildin zu Wildenreuth ein Testimonium (Zeugnis) gegeben, daß die Oede zum Pirka von Christoph Notthaft frei gelassen worden sei. Im Jahre 1498 hat Sabina Wildin, Leonhart. Wildens Wittib, etliche Höfe so in 260 Gl. rheinl. Währung versetzt gewesen, sich wieder begeben.

Im Jahre 1506 wurde Sebastian Wild zu Wildenreuth, nachdem durch den Ausspruch des Kaisers Maximillian das vorhin dem Herzog von Bayern zugehörige Sulzbachische Gebiet an die jungen Erben des Pfalzgrafen Rupert, nämlich an Otto Heinrich und Philipp gelangt war, als erster pfalzgräflicher Landrichter zu Sulzbach an die Stelle des der Ordnung nach 34. Baier.- Landrichters, Sebastian Stiebers, aufgestellt.

1576 leistete Hans Wild zu Wildenreuth und Diebsfurth die Landsassenpflichten.

1579 hat die churpfälzische Regierung Amberg Hans Wild zu Wildenreuth, wegen der Pfarre zu Pressath geschrieben und darinnen den Wilden das Jus patronatus über gedachte Pfarrei ständig gewesen, mit Vorbehalt dennoch der hohen Obrigkeit oder juris ordinariatus, auch beigegebenen Bericht, wie er sich in solchem jure patronatus verhalten solle.

Anno 1580 versetzte Hans Wild Erhard von Zettwitz das Dorf Wildenreuth, die Bauern zu Gleissenthal, Pleisdorf und Gössenreuth um 3.000 Gl. Hauptsumme; specificirte alle Bauern der Gelt und Dienste. 1586 schrieb Hans Wild an die markgräflichen Räthe auf das Gebirg und erzählte die Ursache, warum Wildenreuth zu einem markgräflichen Lehen gemacht worden und hat seiner Frau ein Gegenvermächtnis auf die Lehen und Consens auf 6.500 Gl über Wildenreuth auswirken wollen.

Im Jahre 1602, den 25. Juni, hat Kaiser Rudolph Hans Reichart Wild zu Wildenreuth mit dem Silberbergwerk zu Wildenreuth belehnt, gedenkt in solchem Lehenbrief einer vorhergehenden Investitur, so Kaiser Ferdinand I. gegeben und stehen die Worte darin: „Dasselbe Gericht zu Wildenreuth, Amt, Stock, Galgen und andere Stalirechte, Wildbahn und Bergerechte“.

1604 leistete dieser Hans Reichart Wild pfälzische Landsassenpflicht.

Als 1611 Hans Reichart Wild zu Wildenreuth, der letzte dieses Stammes, im September starb, sind behende 2 markgräfliche Brandenburgische Gesandte angekommen, um die Wildischen Unterthanen in Pflicht zu nehmen; allein Wenkard von Rochau, Landrichter von Parkstein, hatte sich schon des privilegii praeventionis bedient und kurz vor der markgäflichen Ankunft die Unterthanen durch ein Handgelübde in pfälzische Treue genommen, worauf dieselben gegen den Rochau sich beschwert, derselbe aber geantwortet hat: „Das Gut Wildenreuth sei seiner hohen landesfürstlichen Obrigkeit unterworfen, deswegen könne er ohne landesfürstliches Vorwissen und Befehl das Herkommen und Landsassengut nicht einnehmen lassen“, Herr Markgraf Christian von Brandenburg Durchlaucht schrieb hierauf d.d. 19. September an Herrn Pfalzgrafen Philipp Ludwig Durchlaucht, daß Sie ein mehreres nicht, als Ihnen zustdnde, suchten und Sr. Liebden an deno Orten und hohen landesfürstlichen Obrigkeit in nichts zu präjudizieren und vernachtheilen gedachten. Pfalzgraf Philipp Ludwig antwortete hierauf am 18. Oktober, daß Wildenreuth jederzeit ein Landsassengut gewesen und mit Steuer und gewohnlichen Ritterdiensten von den Pfalzgrafen belegt worden sei. Worauf Herr Markgraf Christian von
Brandenburg Durchlaucht unterm 24. Oktober dem Herrn Philipp Ludwig zu wissen machte, da8 er Hansen von Pudewels, seinen Hofmarkhalter, mit dem Wildischen Lehen begnadigt, ihm auch bereits den Lehenbrief gegen einen Revers gegeben habe und würde der von Pudewels, was seinen Interressores gethan, auch zu leisten wissen; überschickte dabei die Copien der markgriflichen Lehenbriefe über das Gut Wildenreuth.
Hierauf wurde von dem Herrn Pfalzgrafen dieser Pudewels angenommen und diese Acceptierung dem Markgrafen zu wissen gethan, dem Landrichter von Rochau zu Parkstein aber befohlen, den von Pudewels zu investieren und mit dem Vorbehalt zu berichten, ob der verstorbene Wild keine b&dhmischen Lehen gehabt und daß auch mannlichen darauf habende Rechten nichts benommen sei und er Pudewels, Land- und Erbhuldigung ablegen solle.
(Dieser Pudewels soll sich das Gut Wildenreuth ersoffen haben, d.h. mit demselben als Belohnung für ausgezeichnete Bravour im Trinken bei einem Zechgelage von dem Markgrafen von Brandenburg belehnt worden seye.) Pudewels wagte alles, um sich in den Besitz der hohen Gerichtsbarkeit, des Malefiz, des Wildbahnes zu schwingen; aber es wurden ihm alle hohe obrigkeitliche Actus ganzlich und standhaft abgeschlagen, die
Ubertretungen geahndet und zum Theil bestraft und blos die niedere Gerichtsbarkeit zu Wildenreuth demselben zugelassen. Worauf er sich dann der Malefiz und mehrerer anderer Anmassungen von selbsten begeben habe.

Im 30-jährigen Kriege wurde Wildenreuth am alten Johannistage 1632 (nach der jetzigen Zeitrechnung den 5. Juli) von kaiserlichen Soldaten eingeäschert. Auf Hans von Podewils folgte Erdmann Ernst von Podewils auf Wildenreuth, Diebsfurth und Pechhof, der sich allerlei Hoheitsrechte zuzueignen suchte.

So wollte er 1663 zu Wildenreuth einen Fastenmarkt errichten, Marksprivilegien ertheilen und daß die des Raths sich Bürgermeister und Rath schreiben sollten. In eben diesem Jahre wollte er die Begleitung zweier Malefikanten durch seine Hofmarksgründe sich anmaßen, wurde zwar nach Weiden zitirt, erschien aber nicht, sondern steifte sich auf Baireuth und Lobkowitz, vorgebend, daß er das Halsgericht als Lehen von der Herrschaft Störenstein erlangt habe, da doch lang vorher die Herren Markgrafen selbst bekennt hatten, keine Superioritätrechte über Wildenreuth zu haben und der Fürst von Sagan den Gutsbesitzern nichts als ein Silberbergwerk verliehen hatte, folglich die Lobkowitzischen Lehen nur für das Silberbergwerk, niemals aber auf eine Fraisch (Gebiets) Obrigkeit gerichtet waren. Daher wurde auch Pudewels, da er seine Gränzen durch ausgesteckte Pfähle erweitern wollte, mit einer nahmhaften Geldstrafe belegt und in Arrest gebracht.

Nach ihm folgten:
Veit Christoph von Pudewels 1679,
Christoph Wilhelm von Pudewels that Pflicht 1701.
N.v. Pudewels, geborene Lindenfels, hernach vermählt mit Sainte Marie 1711.
(Um diese Zeit, nämlich im Jahre 1714 wurde Wildenreuth mit dem bisher gemeinschaftlich gewesenen Amt Parkstein und Weiden von Pfalz-Neuburg an Pfalz-Sulzbach allein abgetreten) Erdmann von Pudewels 1754,
Johann Christoph von Pudewels 1768.
Dieser zeugte mit seiner Frau Gemahlin, Sophia Charlotte, eine geborene von Grafenreuth, 2 Töchter: Elenora und Carolina von Pudewels. Letztere, eine verehelichte von Wihsel, starb 1837 kinderlos; auf sie folgten Freiherr von Podewils, k. bayer. Oberst, gest. 1842 und Friedrich Freiherr von Podewils, dermaliger Besitzer dieses Gutes, zur Zeit kgl. b. Landrichter zu Stadtamhof.

Übrigens ist Wildenreuth ein mit Rain und Stein begränztes ansehnliches Gut, welches schon in alten Zeiten für 37.888 Gulden in Anschlag gebracht wurde und der Wald allein enthält im Umkreis über eine Meile Weges. Hiezu gehören die Dörfer Wildenreuth, Frodersreuth, Birkenreuth, Gössenreuth und Glashütte.
Die Hofmarksherrsehaft ist Patron. Ihr allein steht daher auch das Präsentationsrecht sowohl auf die Pfarr, als auch auf die Schulstelle in Wildenreuth zu. Dieß gilt zwar nicht von den combinirten Pfarreien Kirchendemenreuth und Parkstein, welche unmittelbaren Patrionats sind, aber dessen ohngeachtet doch die Hofmarksherrschaft Wildenreuth seit den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1784, also auch dann nach, als Kirchendemenreuth und Parkstein mit Wildenreuth combinirt waren, das Präsentationsrecht bei jeder Besetzung ausgeübt.

Als jedoch nach dem im Jahre 1807 erfolgten Tod des Herrn Pfarrers Gnädel, die Pfarrei wieder besetzt werden sollte, wurde die Präsentation der hiesigen Herrschaft nicht geachtet und dagegen diese Pfarrei unmittelbar durch Sr. Majestät dem König dem Herrn Pfarrer zu Thumsenreuth Gustav Gottlieb Schäzler verliehen.

In Folge weiterer Verhandlungen wurden die Patronats-Verhältnisse durch allerhöchstes Rescript vom 28. Dec. 1808 dahin näher bestimmt, obwohl die Pfarrei Wildenreuth in Ansehung der Erträgniße sich zu den beiden combinirten Pfarreien nur wie 1 zu 3 verhält, folglich das Präsentationsrecht der Hofmark Wildenreuth nur im dritten Erledigungsfalle eintreten könnte, so soll doch, weil sich der Pfarrhof in Wildenreuth befindet, und der Herr Pfarrer von der Hofmarksherrschaft jährlich 16 Klafter Holz bezieht, künftighin die Präsentation zwischen Sr. Majestät dem Könige und der Hofmark Wildenreuth alternieren.

Johann Christian Wirner

 

 

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