Das nachmals kurpfälzisch-lehenbare Landsassengut Krummennaab, das 1725 von einem Rittermannlehen in ein durchgehendes Söhne- und Töchterlehen umgewandelt wurde, erwuchs als adelige Grundherrschaft aus der anfänglich vogteilichen Bindung zum Burgbesitz Störnstein und hernach der zehentpflichtigen Zugehörigkeit zur Burghut Parkstein.
Von den Inhabern dieses Gutssitzes, die sich zunächst auch darnach als die Krummennaaber benannten, gelangte der Besitz im 14.Jahhundert an die Wild von Wellenreuth (Wildenreuth).
Zwischen 1356 und 1367 werden Engelhard Wild zu Krummennaab wiederholt mit seinen Brüdern Wolfhart und Michael und seine Söhne Hans und Engelhart als Urkundenzeugen und bei sonstiger Gelegenheit kundbar. Unter den Söhnen des Engelhart Wild von Wildenreuth teilte sich der inzwischen angewachsene Gutsbesitz in der Weise, daß Hans Wild das Gut Wildenreuth und Heinrich Wild fortan allein das Gut Krummennaab übernahmen.
Nach dem Tod von Heinrich Wild auf Krummennaab im Jahr 1382 verkauften dessen beide Schwäger Raymar von Streitberg und Ulrich Sack ihre erbschaftsweise zugefallenen Anteile der Gutsherrschaft an Albrecht Nothaft zu Weißenstein.
Seither blieb der Krummennaaber Gutsbesitz bis 1562 ohne Unterbrechung bei dem zur Stauferzeit zu egerländischen Reichsministerialen aufgestiegenen ursprünglich nordgauischen Adelsgeschlecht der Nothaft. Durch sie, die kurz vor der Mitte des 14. Jahrhunderts im westlichsten Bereich des egrischen Reichsforstes, im Selber Revier, die Burg Thierstein und am Steinwald die Burg Weißenstein als Ansatzkerne eigener Grundherrschaften errichtet hatten, entstand noch im 14. Jahrhundert ein ausgedehnter nothaftischer Gutskomplex, dessen Bedeutsamkeit noch dadurch unterstrichen erscheint, daß wie die Burg Weiffenstein auch Krummennaab als offenes Haus für die Burggrafen von Nürnberg und seit 1848 für die Pfalzgrafen bei Rhein und Herzoge in Bayern vertraglich vereinbart galt.
Als die Nothaft 1404 von Conrad Erlbeck und 1414 von Hans Pfreimbder deren Anteile an der Gutsherrschaft Thumsenreuth ankauften, erhielt das Gut Krummennaab mit seinen Zugehörungen den unmittelbaren Gebietszusammenhang mit jenem ausgedehnten nothaf-tischen Güterkomplex, der vom Fichtelgebirge bis zur Einmündung der Fichtelnaab in die Waldnaab reichte.