Ortschronik Wildenreuth

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Allgemeine geschichtliche Entwicklung


Von den Anfängen bis ins 17. Jahrhundert

Die heutige Nordoberpfalz gehörte zur Zeit ihrer ersten Besetzung und Besiedlung zum Baierischen Nordgau. Dieser wurde im Auftrag des Königs durch Grafen angrenzender Gaue, wie des Donaugaues und des fränkischen Radenzgaues verwaltet (eine eigene Markgrafschaft auf dem Nordgau gab es vor Mitte des 11. Jahrhunderts nicht). Von 938 bis zu ihrem Aussterben im Jahre 1057 waren es die Schweinfurter Grafen. Alles von ihnen besetzte Land war zunächst Eigentum des Königs. So schenkt im Jahre 1008 König Heinrich II. der Heilige zur Ausstattung, zum Unterhalt des von ihm 1007 gegründeten Bistums Bamberg unter vielen anderen Königsgütern auch „Keminata“ (das heutige Stadtkemnath) „auf dem Nordgau in der Grafschaft des Grafen Heinrich“. Es war dieses Bamberger Stiftland um Kemnath wohl das ganze Haidenaab- und Fichtelnaabtal. 1043 schenkt König Heinrich III. dem Beringer; dem treuen Ritter seiner Mutter, der Kaiserin Gisela 4 Höfe, darunter „Pillungsriut“ (Püllersreuth) im Nordgau, in der Grafschaft des Grafen Otto und in der Mark, die heißt „Nabburg“. Und 1061 schenkt König Heinrich IV. seinem (adeligen) Diener Otnant einen Waldbezirk zwischen dem heutigen Redwitz und Ebnath „in der Grafschaft des Grafen Heinrich im Nordgau und in der Mark Nabburg“.

Aber seit der Mitte des 11. Jahrhunderts bekamen diese Markgrafen gar manche Rivalen, sei es infolge der Erblichkeit der Lehen, sei es weil viele der Großen über ihren Grundbesitz nicht nur grundherrliche, sondern auch landesherrliche Rechte beanspruchten. Ein allgemeiner Landhunger hatte weite Kreise des hohen Adels erfaßt. So lesen wir, daß der baierische Pfalzgraf Aribo IV. aus dem Geschlecht der Aribonen eine ganze Reihe Dörfer im Haidenaab- und Fichtelnaabtal, darunter unser Krummennaab, dem von ihm 1053 gegründeten Kloster Weißenohe (Ofr.) vermacht; im gleichen Jahre überfiel Herzog Konrad von Bayern die im Besitze des Bischofs Gebhard von Regensburg, eines Halbbruders König Konrad II. befindliche Burg Parkstein und brannte sie nieder. Unter den in unserer Gegend rivalisierenden Grafengeschlechtern behaupteten schließlich zwei über ihren Grundbesitz landesherrliche Rechte. Die Grafen von Leuchtenberg mit ihrem Amt Waldeck und die Grafen von Sulzbach mit Amt Parkstein grenzten am südlichen Steinwald aneinander und es herrschte Jahrhunderte lang Streit und Unklarheit, zu welchem Lande eigentlich unsere Gegend gehörte. Im 12. und 13. Jahrhundert scheint der Einfluß der Leuchtenberger vorwiegend gewesen zu sein. Nach Aussterben der Sulzbacher (1188) kam das Amt Parkstein an die Hohenstaufen, nach deren Aussterben (1268) es den Wittelsbachern zufiel (Niederbayerische Linie), die 1283 den Leuchtenbergern auch die Herrschaft Waldeck abkauften. (Oberbayerische Linie). Die Herrschaft Parkstein war jedoch nicht Hausgut der Hohenstaufen, sondern Reichsgilt gewesen; als solches wurde sie von Kaiser Ludwig von Bayern bald an Böhmen, Leuchtenberg (1316) und Sachsen (1341), durch den Luxemburger König Karl IV. an den Hohenzoller (1347), den Burggrafen von Nürnberg verpfändet, 1360 aber der Krone Böhmen beziehungsweise der in der Oberpfalz gelegenen Provinz Neuböhmen (Hauptstadt Sulzbach) als Eigentum einverleibt, während das Amt Waldeck 1329 zur Kurpfalz kam und dabei bis zum Jahr 1628 verblieb.

Von 1356 bis 1367 begegnet uns „Ritter Engelhart der Wilde zu Crumenab“ wiederholt mit seinen Brüdern Wolfhart und Michael sowie seinen Söhnen Hans und Engelhart als Urkundenzeuge, Bürge und dergleichen. Er hatte eine aus dem Geschlechte der Herren von Murach (Flügelsberger Linie) zur Frau (1357, 17.3. löst er das von seinen Eltern dem Katharinenspital zu Regensburg versetzte Dorf Mühlberg bei Neustadt/WN. wieder ein; 1361 verkauft er an Pfalzgraf Rupprecht d. Ä. die Vogtei über die Pfarrei Mockersdorf um 300 Pfund Heller; 1360, 16.5. ist er Theidinger bei einer Einigung zwischen Pfalzgraf Rupprecht und dem Burggraf von Nürnberg; 1364, 27. 2. verkauft er letzterem das Dorf Hag um 1050 Pfund Heller. Auf Engelhart folgte dessen Sohn Hans Wild „zu Wellenreuth und Krumnab“. Sein Bruder Engelbert war Prämonstratenser im Kloster Speinshart; ein anderer, Ulrich, Domherr in Regensburg; eine Schwester war an Fritz von Redwitz zu Windischeschenbach verheiratet. Hans Wild trat, wie viele Adelige seiner Zeit, in fürstliche Dienste; er war pfalzgräflicher Pfleger zu Neumarkt und steht 1420 in „der Bindtnis“. Von seinen beiden Söhnen erhielt Hans Wild das Stammgut Wildenreuth, Heinrich dagegen „Krumnab“. Das Landsassengut Krummennaab erbten nach Heinrichs Tod (1382) dessen beide Schwäger, ein Streitperk (Streitberg) und Sack. Am 28. März 1382 verkaufte Raymar von Streitberg und seine Ehefrau Elisabeth an den Ritter Albrecht den Nothaft zum Weißenstein ihren ganzen von ihrem verstorbenen Schwager Engelhard dem Wilden von Crumnab ihnen zugefallenen Erbteil, nämlich „eine halbe Veste, das Dorf Krumnab, die Mühle bei Krumnab mit Äckern, die von dem Lehen gewunnen und gegen Krumnab gegeben sein, mit der Fischweid (Fischrecht) in der Krumnab bis an die Granitz (Grenzbach), eine Mühle zu Plern, frei und eigen; ein Lehen zu Hauxdorf – das Ganze um 1410 Gulden“. 1564, 14. Oktober verkauft Hans Notthafft von Weißenstein zu Thumsenreuth und Agnes seine Ehewirtin an Georg Hektor Wispecken zu Velburg und Winklarn, des Erzstifts Salzburg Erbkämmermeister und derzeit fürstlich baierischer Pfleger zu Donaustauf, seinem Vettern sein Eigengut und Hofmark Krumenab im Amt Parkstein um 6000 fl. Rheinisch guter Landswährung, 15 Batzen oder 60 kr. für einen Gulden gerechnet, dazu 40 Rheinische Goldgulden zu Leihkauf. Die adeligen Bürgen machten Willibald von Wirsberg auf Waldthurn, Christof von Trautenberg auf Fuchsmühl und Hans Wild von Wellenreut (Wildenreuth); außerdem siegelt statt seiner Hausfrau Agnes, geb. von Wispeck Notthaffts Schwager Georg von Thein zum Sigriz. 1725, 31.1. erhält der Erbauer und Pächter der Glaspolier Krummennaab sowie der Glashütte bei Wildenreuth, der französische Adelige Louis Anne de Sainte Marie Eglise von Kurfürst Max Emanuel den lehensherrlichen Konsens zum Erwerb des Ritterlehensgutes Krummennaab, das er um 28 000 fl, sowie 300 fl Leihkauf von Karl Christian Freiherr von Lindenfels erkauft; er übernimmt 13 000 fl vom Verkäufer auf das Gut (Hypothek). Eine Veränderung tritt mit diesem Besitzwechsel insoferne ein, als auf Ansuchen des Käufers das bisherige Mannlehen (das heißt nur in männlicher Nachfolge erblich) durch Max Emanuel (22.4.1724 und 25:1.1725) in ein „durchgehendes Söhn- und Töchterlehen“, ein sogenanntes Beutellehen verwandelt wird, sodaß es also künftig auch an Töchter (beim Mangel männlicher Erben) veräußert werden konnte. Der neue Besitzer hatte sich erstmals vermählt im Jahre 1727, 16.4. mit einer Witwe, Maria Josefa von Pudewels zu Wildenreuth, geb. v. Schrenk. (1732, 12.6. läßt er zu Krummennaab eine Tochter Maria Anna Josepha Elisabeth taufen. 1733, 23.11. eine weitere Lucia Eva Carolina Josepha Wilhelmina, 1735, 28.9. einen Sohn Johannes Andreas Wilhelm Franz Josef). In 2. Ehe heiratet er am 9. 12. 1739 die Tochter des Pfreimter „Ratsfreundes“ (Stadtrates) und Riemerers Georg Mayer, Maria Magdalena Mayer. Louis Anne starb den 26. Januar 1756 im Alter von 80 Jahren und wurde unter der Kanzel der Simultankirche Krummennaab beigesetzt, wo ein einfacher Grabstein heute noch an ihn gemahnt.

Die Gutsherrschaft hatte seit dem Mittelalter auch die sogenannte niedere Gerichtsbarkeit im Bereiche ihrer Hofmark, das heißt obrigkeitliche, namentlich gerichtliche, polizeiliche und verwaltungsrechtliche Befugnisse über ihre Untertanen. Der Blutbann dagegen, auch Halsgericht oder hohe Gerichtsbarkeit genannt, das heißt die Aburteilung von Malefiz- oder Schwerverbrechen kam dem Erbendorfer Richter zu. Malefizpersonen, welche im Hofmarksbereich Krummennaab aufgegriffen wurden, mußten innerhalb 3 Tagen durch den Hofmarksrichter nach Erbendorf ausgeliefert werden. 1814 wurde gemäß Gesetz vom Jahre 1812 das Hofmarksgericht in ein sogenanntes Ortsgericht, nach Erlaß der Bayerischen Verfassung vom 26. Mai 1818 in ein Patrimonialgericht I. Klasse, später in ein solches II. Klasse umgewandelt. Der Stadtschreiber Felix Weiß von Erbendorf war zugleich Patrimonialrichter für Krummennaab, Reuth, Siegritz, Burggrub und Wildenreuth. Seit 1830 versah – bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichte im Jahre 1848 – dieselben Gerichte Karl Max Hofmann mit dem Sitze in Reuth, der dann Landgerichtsassessor in Weiden wurde. Aus den Strafregistern des ehemaligen Herrschaftsgerichtes ist ersichtlich, daß dieses zugleich eine ergiebige Einnahmequelle für den Gutsherrn war, infolge der von den Grundholden zu entrichtenden Siegel-, Schreib-, Inventur-, Ab- und Anmahnungs- und Strafgelder. Die Männer wurden bei Verfehlungen meist „in den Stock getan“, die Weiber, besonders solche mit Lästerzungen, an den Pranger gestellt oder mit Kopf und Händen in die „Geige“ gesteckt. (Dieses Strafinstrument des ehemaligen Krummennaaber Gerichts besitzt heute noch Mühlbesitzer Fr. Adam, Krummennaab). Der Scherge oder Büttel war das ausführende Organ des Richters.

Auch bei Ausübung ihres Bierbraurechtes fanden die Hofmarksherren oft Schwierigkeiten. Nur ein Fall sei erwähnt: Im Jahre 1717/1718 erbaute der Franzose Louis Anne de Sainte Marie Eglise zu Krummennaab im alten Schlößl mit Erlaubnis des Hofmarksherrn Obrist Carl Christian Ernst Freiherr von Lindenfels eine Poliermühl oder Spiegelfabrik und betrieb sie pachtweise. Wegen des Pachtes gab es viele Streitigkeiten, in deren Verlauf der Fabrikant den Baron dadurch zu ärgern suchte, daß er für seine (ca. 40) Polierleute das Bier nicht vom herrschaftlichen Brauhaus – das er sozusagen vor der Haustüre hatte – sondern vom Dorfwirt bezog, der auswärtigem Bier ausschenkte. Lindenfels wollte nun die Abnahme seines Bieres erzwingen. Ste. Marie aber schimpft weidlich über solchen Bierzwang, wo doch sattsam bekannt, wie schlecht und verdorben solches Bier sei, daß es zu Krankheiten Anlaß gebe; übrigens koste es, so schlecht es sei, 2 kr. die Maß, als ob das Achtl Gersten noch 4 fl koste wie früher; in gegenwärtigen wohlfeilen Getreidezeiten kaufe man in der Hauptstadt Weyden, zu Erbendorf u. a. Märkten eine Maß vom besten Bier um 1,5 kr. Daraufhin beantragt von Lindenfels bei der hochfürstlichen Kommision in Weyden die Abnahme einer Bierprobe. Unterm 11. Mai 1722 wird hierüber ein Protokoll aufgenommen. Man hat durch den Einspanninger Philipp Beern eigens je ein verpetschiertes Fläschlein Bier sowohl aus dem Schloßkeller wie vom Dorfwirt Johann Schieder abholen lassen: „Nachdem man nun beides durch den Thomas Stöckel, Wirt zum schwarzen Bären in der Vorstadt (Weiden) und Johann Senft, Bürger und Braumeister allhier, hat kosten lassen, haben diese zwei wiederumb ad Protocollum gegeben, daß wider die beiden beigebrachten Proben des Bieres nichts Sonderliches auszusetzen, sondern noch für gutes Landbier passiren täte, wie wohlen es dem Weydauischen und anderen Stadtbieren in der Güte nicht gleichete – so man also ad Protocollum genommen; dieses Prob-Bier aber hernach den armen Leuten gegeben und ausgeteilet“. Von Lindenfels scheint von dem Ausfall der hochfürstlichen Bierprobe wenig erbaut gewesen zu sein und sucht das damit zu entschuldigen: Nachdem das Bier von Krummennaab bis Weiden, also über 2 Meilen Wegs abgeholt und bei der größten Hitz in den Schubsack auf dem Einspenniger geführt worden, habe es anfänglich nicht so gut sein können, als wie es sonst frisch aus dem Keller kommt und hätte sich gebührt, es aus dem Hofmarkskeller allein zu nehmen, da es gewöhnlich beim Wirt verfälscht zu werden pflegt... (!)“ Dieser Bierstreit wie der ganze Pachtprozeß fand damit sein – von Ste. Marie beabsichtigtes – Ende, daß Freiherr von Lindenfels seine Hofmark Krummennaab im Jahre 1725 an den Spiegelfabrikpächter Ste. Marie Eglise verkaufte.
In der „Chronik von Krummennaab“ von Johann B. Lehner finden wir einige Seiten weiter unter der Rubrik II. „Die Industrie“ nocheinmal ein Kapitel über den Industrieellen Louis Anne de Ste. Marie Eglise aus Frankreich der in den Jahren 1717/1718 in Krummennaab eine „Poliermühl“ oder eine Spiegelfabrik gegründet hatte und schon zuvor in „Glashütte“ bei Wildenreuth eine Glasfabrik betrieb.

 

Die Industrie
Ein neues soziales Element kam nach Krummennaab – Industrie beziehungsweise Fabrikarbeiterstand– mit Errichtung der „Poliermühl“ oder Spiegelfabrik in den Jahren 1717/1718. Der Franzose Louis Anne de Ste. Marie Eglise hatte zuerst bei Nürnberg, dann bei Wildenreuth („Glashütte“) eine Glasfabrik errichtet. Mit Vertrag vom 1.0ktober 1717 pachtet er dann die vom Hofmarksherrn für 600 fl. beim alten Schlößl in Krummennaab erbaute „Poliermühl“ samt Schlößl, Wohnhaus und Küchengärtl auf 6 Jahre für 150 fl. Sie maß 35 Schuh in der Länge und 30 Schuh in der Breite und war am 15. Januar 1718 vollständig fertig. (Die „Vererbe“ oder Glashütten bei Wildenreuth hatte auf Kosten des Ste. Marie der „Meister Stock von Wildenreuth“ für 60 Reichstaler aufgebaut). Ste. Marie war vorher mit seinem Freund Peter Perge Direktor der Poliermühle des Dr. Schober bei Nürnberg gewesen. Er kommt bald mit dem Gutsherrn wegen des Wassers aus dem Mühlgraben, wegen Stellung einer Kaution von 100 Reichstalern und Abnahme des Bieres für die Arbeiterschaft aus der Schloßbrauerei in Streit. In dessen Verlauf erbietet sich ein Herr Stuffer dem von Lindenfels für die Erlaubnis in der Poliermühl eine Kunstfarbfabrik einrichten zu dürfen, einen jährlichen Pacht von 400 fl. (!) zu zahlen. Ste. Marie konnte sich anfänglich, weil des Deutschen zu wenig kundig, nicht ohne Beistand bei der Regierung verteidigen. Er schreibt noch 1725 französisch. Im Jahre 1721, am 10.12. spottet der Nürnberger Stadtsyndikus Senft darüber, daß Ste. Marie die Wildenreuther Polier der Frau von Podewils abkaufen und deren älteren Sohn in die Mitbelehnung nehmen wolle (später heiratet Ste. Marie die Freiin von Podewils) „diesem Ritter wird ein solcher Schwager schlecht anstehen, der wohl mit dem Adelsstand nichts anzustellen haben wird und dessen Profession ihm schwerlich anstehen wird für einen deutschen Kavalier“. Auch Freiherr von Lindenfels sagt einmal, der deutsche turniermäßige Adel werde durch den Degen oder die Feder erworben bei Kaisern, Königen und Kurfürsten, nicht aber durch Geld und dergleichen dem deutschen Adel unanständige Profession; in Frankreich könne man den Adelsbrief um 500 französische Frank erkaufen. Allein Ste. Marie setzte sich durch; er zieht nach und nach 40 Arbeiter nach Krummennaab – für die am „Anger“ eine neue Siedlung entsteht und er erzielt so gute Einnahmen, daß er in den Jahren 1724 und 1725 dem Obrist von Lindenfels seine Hofmark Krummennaab abkaufen kann. Unter der Kanzel der Simultankirche liegt dieser erste Industrieelle von Krummennaab begraben. Die Überlieferung weiß zwar von einem mittelalterlichen Eisenhammer zu Krummennaab zu berichten, in den zahlreichen Akten des oberpfälzer Hammerwesens verlautet jedoch davon keine Silbe.

Das Amt Parkstein verkaufte König Wenzel (nach Verpfändung an Leuchtenberg 1401 und die Notthafft von Wernberg 1406) im Jahre 1406 an Herzog Johann den Gebarteten von Bayern-Ingolstadt, der es 1421 durch Krieg an Herzog johann von Neunburg (den Hussitenbesieger) und Markgraf Friedrich von Brandenburg verlor. Von jetzt ab hatte Parkstein gleichzeitig zwei Landesherren (bis 1714) und hieß darum „Gemeinschaftsamt Parkstein/Weiden“. Wie unsicher aber die Landesgrenzen im 15. Jahrhundert waren, geht aus folgendem hervor: In einer Urkunde vom Jahre 1435, 18.3. bekennt där 80-jährige Konrad Ossan von Waldeck, daß „das Halsgericht (hohe Gerichtsbarkeit) und Wildpan (Jagd) vom Weyßenstein, von der Rewt vom Lehen, von Grub von Krumnab von Wellenrewt alles gen Waldeck gehört“; bestätigt auch unter anderem, daß H. Engelhart Wild von Krumnab vor mehr als 50 Jahren einen Dieb von Wildenreuth gen Kemnath führte und er, Ossan, dabei war, wie er dort verurteilt wurde. 1483, 17.6. kamen die Besitzer des Gemeinschaftsamtes Parkstein, Herzog Otto II. von Mosbach und Georg von Landshut mit dem Besitzer des Amts Waldeck, Kurfürst Philipp von der Pfalz dahin überein, daß Altenstadt, Sigritz, Thumsenreuth, Krummennaab, (Burg-)Grub und Wildenreuth zur Herrschaft Parkstein „der Obrigkeit und Mark nach“ gehören und den Pfalzgrafen (Amt Waldeck) an Landgericht, Lehenschaft, Öffnung und 3. Teil Wändel (= Strafgelder für Schwerverbrecher), so zu Erbendorf abgedingt werden „auch glait (Geleitsrecht) und Zöllen, wo wir solches der Enden (Orten) vormals gehabt, unvergriffen“. Also gehörte unsere Gegend teils zum Gemeinschaftsamt, anderseits doch wieder zum kurpfälzischen Amt Waldeck. Die hohe Gerichtsbarkeit, das sogenannte Halsgericht von Erbendorf aber schloß schon damals Krummennaab mit ein: von der Granitz (Grenzbach) ging der Gerichtsbezirk in die Naab, diese zu Berg zum Eppenfurt (heute verschwunden), von da in die Marter unter Gerbersdorf, dann über die Buchenstauden nach Birkenreuth zu den Fall (= Zoll)schranken am Hesserberg. Die erste uns urkundlich bekannte Hinrichtung in Erbendorf betraf einen Missetäter, den Engelhart Wild auf Krummennaab als fechtenden Mann einfangen ließ und nach Erbendorf einlieferte, wo er gehenkt wurde; sein Verbrechen wird nicht genannt. 1623 vorläufig, 1628 endgültig kam das Amt Waldeck mit der Kur-Oberpfalz an Bayern, das damit auch Mitbesitzer des Gemeinschaftsamtes Parkstein/Weiden wurde.

 

Politische Veränderungen und Ereignisse im 18. und 19. Jahrhundert.
Im Jahre 1714 löste Herzog Theodor von Pfalz-Sulzbach den neuburgischen Anteil am Amt Parkstein/Weiden um 200 000 fl. ein damit kam dieses Amt – zu dem Krummennaab gehörte – nach jahrhundertelanger Teilung unter mehreren Landesherrschaften, in den Alleinbesitz der Herzöge von Sulzbach. Herzog Karl Theodor von Sulzbach erbte 1742 die Kurpfalz sowie Pfalz Neuburg (an das 1685 bereits mit Aussterben der Pfalzsimmer-schen Linie Kurpfalz gefallen war) und 1777 auch noch das Kurfürstentum Bayern. Mit ihm selbst aber erlosch auch das sulzbachische Haus und Kurpfalz, Kurbayern, Herzogtum Neuburg und Sulzbach fielen an Kurfürst Max Josef der Linie Zweibrücken-Birkenfeld. 1791 wurde die Regierung Sulzbach aufgehoben und mit der opf. Regierung Amberg vereinigt. Im Jahre 1806 wurde Bayern ein Königreich. Bei der Neueinteilung desselben im Jahre 1808 in 15 Kreise kam Krummennaab zum Naabkreis, bei Einteilung in 9 Kreise 1810 zum Mainkreis, bei Einteilung in 8 Kreise 1817 zum Obermainkreis, 1838 endlich – bei Umbenennung dieser Kreise nach den alten Stämmen – zum Kreis Oberpfalz und Regensburg.

Bei Errichtung der Landgerichte in Bayern (an Stelle der ehemaligen Landrichterämter 22.8.1804) kam Krummennaab mit den übrigen Orten des ehemaligen Gemeinschaftsamtes zum Landgericht Neustadt an der Waldnaab, doch blieb Parkstein noch Sitz des Landgerichts bis 1808. Wie oftmals seit Jahrhunderten waren die Krummennaaber über die Wildenreuther Berge zur Landrichterburg auf den „Hohen Parkstein“, die Untertanen jenseits des Grenzbaches nach Waldeck gewandert, bald um einem neuen Hofmarksherrn zu huldigen, bald um in privaten, gemeindlichen oder kirchlichen Angelegenheiten Beschwerde zu führen, bald um die landesherrlichen Steuern und Abgaben zu entrichten oder wohl gar um auf einige Tage zur Strafe ins Burgverließ zu wandern...! Jetzt mußten sie den nicht leichteren und kürzeren Weg nach Neustadt machen, wo damals Se. Gnaden Freiherr von Lichtenstern, genannt „Atn Atn“ als Landrichter seines gestrengen Amtes waltete. 1849 aber wurde aus 17 Gemeinden des Landgerichts Kemnath, 6 Gemeinden des Landgerichts Neustadt / WN. (darunter Krummennaab), 6 vom Landgericht Waldsassen und 1 vom Landgericht Tirschenreuth das Landgericht Erbendorf gebildet. Erst im Jahre 1862 erfolgte die Trennung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung; jetzt kam Krummennaab mit „Distrikt“ Erbendorf u.a. 0. zum Bezirksamt Kemnath und blieb (hinsichtlich Gerichtsbarkeit) beim Landgericht Erbendorf. 1857 bei Einführung der Bezirksgerichte (den heutigen Landgerichten) kam Krummennaab zum Bezirksgericht Weiden, 1879 wurden die bisherigen Landgerichte, zum Beispiel Erbendorf, in „Amtsgerichte“ umbenannt. Seit dem 8. November 1918 ist Bayern ein Freistaat. Die Gemeinde Krummennaab strebte seit dem Jahre 1925 mit 13 anderen Gemeinden des südlichen Steinwaldgaues die Abtrennung vom Bezirk Kemnath und Zuteilung zum Bezirksamt Neustadt / WN. an, wohin sie auf Grund ihrer geographischen- und Verkehrslage, ihrer wirtschaftlichen, kirchlichen, geschäftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen längst gehören sollte. Am 1. Januar 1931 ging dieser berechtigte, den längst veränderten Zeitverhältnissen Rechnung tragende Wunsch in Erfüllung. Von den kriegerischen Ereignissen dieses Zeitraumes wurde Krummennaab ziemlich verschont. Im spanischen Erbfolgekrieg 1704 / 1705 gab es wiederholt Truppendurchzüge von Waldeck nach Tirschenreuth, doch war der Landesherr von Pfalz-Sulzbach neutral geblieben, weshalb kaum nennenswerte Feindseligkeiten vorkamen. Doch flüchtete der Hofmarksherr gleich seinem Nachbarn mehrmals in den Markt Erbendorf. Im Jahre 1796, als ein französischer Haufen bei Kastl anrückte, bot der Gutsherr von Reuth, Freiherr von Reitzenstein durch verabredete Signale die Grundholden aller umliegenden Hofmarken'zu einem Verteidigungszug auf, doch konnte dieser wieder umkehren auf die Kunde, daß die Franzosen von den Kemnathern und Kastlern geschlagen worden seien. Aus der Zeit der Napoleonischen Kriege – wie schon aus früheren Truppendurchzügen – wissen die pfarrlichen Tauf- und Trauungsbücher von mancher Kriegstrauung, unehelichen Soldatenkindern und anderes zu berichten.


Aus „Die Geschichte von Krummennaab“ ein Heimatbuch von Johann B. Lehner, Expositus und 1. katholischer Geistlicher von Krummennaab von 1920 bis 1930.

 

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