Gemeindegrenzen von Wildenreuth 1869
Beschreibung der Gemeindegrenzen von Wildenreuth
nach Artikel 131 der Gemeindeordnung vom 29. April 1869
Die politische Gemeinde Wildenreuth, aus den Ortschaften Wildenreuth, Gössenreuth, Birkenreuth, Glashütte, Frodersreuth und den Einöden Gramlhof, Knierermühle und Neuenmühle bestehend, zählt gegenwärtig 101 Hausnummern und hatte bei der Volkszählung im Jahre 1871 626 Einwohner.
Über die Entstehung der einzelnen Orte ist nichts Urkundliches vorhanden und das Wenige, das man über den Ursprung des Namens Wildenreuth zu sagen weiß, klingt nur ,wahrscheinlich. Wildenreuth scheint nämlich früher Wellenreuth geheißen zu haben. Unter diesem Namen kommt der Ort nicht allein in Urkunden aus den Jahren 1431 und 1462, sondern auch heut zu Tage noch im Volksmunde vor. Der jetzige Name Wildenreuth wird hergeleitet von der adeligen Familie „der Wilde“, welche das Gut Wildenreuth bis zum Jahre 1611 besaßen.
Dieses Gut, ein uralter Rittersitz, war seit den ältesten Zeiten ein Markgräflich-Brandenburgisches Lehen. Jedoch behauptete Pfalz - Neuburg das Landeshoheitsrecht, sich auf einen Vertrag vom Jahre 1403 berufend, in welchem „Wellenreuth“ den Untermarkten zu Parkstein zugeeignet worden war. Dem scheint jedoch eine Urkunde von 1462 zu widersprechen, inhaltlich welcher sich erst im genannten Jahre die Gebrüder Georg und Adam Wild von Wellenreuth mit ihrem Schloß und Gut freiwillig in Schutz und Schirm des Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein, Herzog in Oberbayern und Niederbayern, begaben.
Soviel ist gewiß, daß von 1462 an Wildenreuth zum Amte Parkstein gehörte und daher die Geschichte dieses' Ortes von dort an mit derjenigen Parksteins zusammenfällt. Im Jahre 1632, zur Zeit des 30-jährigen Krieges, wurde Wildenreuth von kaiserlichen Soldaten am alten Johannistage, dem jetzigen 5. Juli, gänzlich eingeäschert. Im Jahre 1714 trat Pfalz-Neuburg Wildenreuth mit den Ämtern Parkstein und Weiden an Pfalz-Sulzbach ab, und im Jahre 1799, als die Sulzbacher Linie ausstarb, kam Wildenreuth mit obigen Ämtern an die Krone Bayerns.
Die Grenzen
Die nördliche Grenze der Gemeindeflur Wildenreuth erstreckt sich vom Ursprung des Goldbaches oder "beim Ahorn" bis zum Lohweiher in der Lohwiese des Bauern Ferdinand Häupler in Gössenreuth.
Die östliche Grenze erstreckt sich vom genannten Lohweiher bis zur Grenzsäule des Bezirksamtes Kemnath und Neustadt an der Waldnaab am Verbindungswege von Wildenreuth nach Kirchendemenreuth.
Die südliche Grenze erstreckt sich von genannter Grenzsäule bis zum Verbindungsweg von Wildenreuth nach Pressath an der Grenze der hiesigen herrschaftlichen Gutswal-dung gegen die Staatswaldung im Reviere Pressath.
Die westliche Grenze erstreckt sich von genanntem Wege bis zum Ursprung des Goldbaches oder „beim Ahorn.“
Die nördliche Grenze in der Richtung von Westen nach Osten, welche zuerst östlich und dann südlich bis zu dem Dorfe Birkenreuth läuft, wird gebildet links durch den Staatswald vom Reviere Erbendorf und rechts durch die Gutswaldung Wildenreuth. Von da an nimmt sie eine östliche Richtung bis in die Nähe der Einöde Geiselhof und endet mit einer Ausdehnung in der Form eines ungleichseitigen Dreiecks nach Norden bei dem Lohweiher. Von Birkenreuth an liegt links die Neuenreuther Waldung und Hut bis zu den Brandäckern, rechts das Feld zum Zipfel, dem Bauern Simon Hör in Birkenreuth gehörig und herrschaftliche Waldung bis zum Forellenbach; ferner rechts die Langenreuther Wiese des Bauern Erhard Meier von Neuenreuth, die Langenreuther Wiese des Josef Steiner von Wildenreuth, Gutswaldung, die zwei Brandäcker des Johann Steinhauser von Wildenreuth, weiter rechts der Schafhofacker der Gutsherrschaft, gegenüber links der Neuenreuther Acker der Theresia Trötsch von Wildenreuth, hierauf rechts der Galgenacker des Christian Lehner von Wildenreuth, links die Galgenäcker des Georg Knodt von Geiselhof und des Johann Stauffer von Steinbach, weiter rechts der Steinacker des Ferdinand Trötsch von Gössenreuth und links derselbe des Knodt, ferner links die Geiselwiese des Georg Knodt und Johann Stauffer, rechts die Geiselwiese des Ferdinand Häupler von Gössenreuth und des Leonhardt Ullmann von da, endlich links die Dürrewiese des Johann Meyer von Burggrub am Wege nach Burggrub und rechts das Geiselholz und die Lohwiese des Ferdinand Häupler mit dem Lohweiher an der Grenzlinie.
An der östlichen Grenze, welche im Allgemeinen einen mäßigen Bogen nach Osten mit vielen kleinen Ein- und Ausbiegungen nach Osten und Westen beschreibt, liegt zu erst rechts die Lohwiese und der Leitenacker des Ferdinand Häupler bis zum Wege nach Gerbersdorf, links die Waldungen des Johann Mathes und des Johann Burger von Gerbersdorf, hierauf rechts die Eigenäcker des Bartl Wirth von Gössenreuth und links das Eigenholz der Bacher Gemeinde, weiter rechts die Felder auf der Hut des Ferdinand Trötsch von Gössenreuth, links die Püllersreuther Hut, weiter rechts Holz, Felder und Wiesen des Wilhelm Zehner von Neumühle und links die Waldung des Johann Weigel von Püllersreuth, dann rechts die Scheibenäcker und ein Theil des Langengewends der hiesigen Gutsherrschaft, gegenüber links Steinreuther Gemeindegrund, „in der Flur“genannt, ferner rechts die Lohwiese des Adam Käs, gegenüber links die Lohwiese der Elisabethe Fichtner von Frodersreuth, hierauf rechts die Lohwiese des Michi Hörmann von Gramlhof und der Steinacker der Walburga Deucher von Frodersreuth, links die Steinäcker von Steinreuth, endlich rechts der Grundelacker und die Spitzwaldung des Wilhelm Steiner von Frodersreuth, links gegenüber die Hutweide, Kühberg genannt, und Grundeläcker von Steinreuth, zuletzt rechts der Spitzacker des Adam Käs von Frodersreuth und links die Spitzäcker von Kirchendemenreuth bei der Grenzsäule.
Die südliche Grenze, welche von der Grenzsäule auf der Spitze an bis zur Schulwiese in der Bunzlohe einen großen und von da an bis zum Pressather Weg einen kleinen Bogen nach Norden beschreibt, bildet rechts zuerst der Spitzwald und der Spitzacker der Elisabethe Fichtner von Frodersreuth, links der Spitzacker des Schmiedemeisters Johann Kummer von Kirchendemenreuth, hierauf rechts Felder, Waldung und Hut des Johann Hörmann von Gramlhof, links die Felder „auf der Spitz“, nach Kirchendemen-reuth gehörig, und die Hutweide und Waldung des Gastwirthes Josef Schimmel von Kirchendemenreuth. Von da an bildet der Glaserberg die Grenze bia an das Bürgerholz der Gemeinde Wildenreuth. Hierauf folgt rechts die Gemeindewaldung Bürgerholz, links die Glasauerwaldung Erbesreuth, weiter rechts die Wiesen des Johann Söllner und des Wilhelm Steiner von Frodersreuth, Binsenlohe genannt, links die Binsenlohwiesen von Glasern, ferner rechts die Binsenlohwaldung der Gemeinde Wildenreuth und Binsenlohwiese des Johann Schreml von Frodersreuth, links Binsenlohwaldung von Glasern, weiter rechts die Schulwiesen von Wildenreuth und Waldung Binsenlohe, links Hut und Waldung Lerchenbühl von Friedersreuth.
Endlich folgt weiter rechts in der Nähe von Glashütte die Polierwiese der hiesi-gen Gutsherrschaft und die Waldung Hüttenholz, nach Wildenreuth gehörig, bis an den Verbindungsweg nach Pressath, links Staatswald vom Reviere Pressath. Die westliche Grenze zieht sich zuerst nordwestlich bis zu den 3 Steinen, hierauf östlich bis zum Polierweiher und folgt alsdann in nordwestlicher Richtung dem Goldbache bis zu seinem Ursprunge. Vom Verbindungswege nach Pressath an liegt links an der Grenzlinie Wald bis in die Nähe des Ortes Herzogspitz, rechts gegenüber Gemeinde- und Herrschaftswaldung (Hüttenholz) von Wildenreuth.
Hierauf folgt rechts Hutweide und der Polierweiher der Gutsherrschaft von Wildenreuth, durch welchen der Goldbach fließt, welcher von da an stromaufwärts die Gren-ze nach Westen bildet und an dessen östlichem Ufer die Gemeindewaldung „Stockberg“ und die Gutswaldung „Hirschenschlag“, „Leite“ und „beim Ahorn“ liegen, während das westliche Ufer der Staatswald vom Reviere Pressath, „Grüben“ genannt, bildet.